7. Juli 2026
Veröffentlichungsreihe – 123 von 122 Insights
Direct Air Capture (and Storage) ist in der öffentlichen Debatte noch eine Nischentechnologie, in klimapolitischen Szenarien und im Recht aber längst präsent. Während klassische CCS-Projekte nach Jahren der Skepsis wieder auf die politische Agenda rücken, wird DAC(S) zunehmend als Baustein zur Schließung der letzten Lücken auf dem Pfad zur Klimaneutralität diskutiert. Der Beitrag zeigt, wie sich DAC(S) in den aktuellen EU- und deutschen Rechtsrahmen einfügt, welche neuen Impulse insbesondere der EU-Rahmen für CO₂-Entnahmen und das reformierte KSpTG setzen – und warum Unternehmen sich bereits heute strategisch mit der Technologie auseinandersetzen sollten, auch wenn zentrale Ausgestaltungsfragen noch in Bewegung sind.
Direct Air Capture umfasst technische Verfahren, mit denen CO₂ direkt aus der Umgebungsluft abgeschieden wird. In Kombination mit dauerhafter geologischer Speicherung spricht man von DACCS (Direct Air Carbon Capture and Storage). Im Unterschied zu klassischem Carbon Capture and Storage (CCS) an Punktquellen industrieller Emissionen greift DACCS nicht am Schornstein einer bestimmten Anlage ein, sondern an der Atmosphäre selbst und senkt damit den Gesamtbestand an CO₂ in der Luft.
Klimapolitisch wird DAC(S) der Familie der Carbon Dioxide Removal (CDR)-Ansätze zugeordnet, zu der neben DACCS etwa BECCS (Bioenergy with CCS, also die Abscheidung und Speicherung biogener Emissionen) und naturbasierte Senken, insbesondere Wälder, Moore und Böden, die CO₂ auf natürliche Weise aufnehmen und speichern zählen. Gemeinsam ist diesen Ansätzen, dass sie Negativemissionen erzeugen, also über eine bloße Emissionsreduktion hinausgehen. Viele globale und europäische Klimaszenarien – etwa des Weltklimarates IPCC und der Europäischen Kommission – unterstellen ab Mitte des Jahrhunderts einen signifikanten Beitrag solcher CO₂-Entnahmen.
Für die Praxis rückt damit weniger die technische Funktionsweise, sondern die regulatorische Einbettung von DAC(S) in den Fokus. Ob sich Projekte wirtschaftlich darstellen lassen, hängt davon ab, ob und wie Negativemissionen rechtlich anerkannt, zertifiziert und monetarisiert werden – und welche Qualitätsanforderungen sie erfüllen müssen. Die EU und Deutschland haben hierfür in den letzten Jahren zentrale rechtliche Bausteine geschaffen.
Ausgangspunkt auf EU-Ebene ist die Europäische Klimaverordnung (Verordnung (EU) 2021/1119), die Klimaneutralität bis 2050 verbindlich verankert und ausdrücklich auf eine Kombination aus Emissionsminderung und CO₂-Entnahme setzt. Konkretisiert wird dies durch die Verordnung (EU) 2024/3012 zum Rahmen für die Zertifizierung von CO₂-Entnahmen (CRCF – Carbon Removals and Carbon Farming Certification Framework), die seit Dezember 2024 gilt.
Der CRCF legt Qualitätskriterien für CO₂-Entnahmen fest: Regeln zur Quantifizierung des Nettoeffekts, Anforderungen an Zusätzlichkeit, Vorgaben zur Dauerhaftigkeit der Speicherung (einschließlich Monitoring und Haftung) sowie Nachhaltigkeitskriterien. DACCS wird dabei ausdrücklich als Technologie der „permanenten CO₂-Entnahme" adressiert; auf dieser Basis entwickelt die Kommission spezifische Zertifizierungsmethoden.
Im Februar 2026 hat die Kommission den ersten Delegierten Rechtsakt zu dauerhaften CO₂-Entnahmen (Delegierte Verordnung (EU) 2026/285) verabschiedet, der unter anderem DACCS, BioCCS und Biochar Carbon Removal (BCR) als zertifizierbare Aktivitäten erfasst und definiert, was als eine Tonne zertifizierte CO₂-Entnahme gilt. Siehe dazu bereits unseren früheren Beitrag „EU konkretisiert Zertifizierung dauerhafter CO₂-Entnahmen".
Damit liegt ein konkreter, rechtlich verbindlicher Qualitäts- und Zertifizierungsrahmen für DACCS und andere permanente CO₂-Entnahmen vor. Unternehmen können CO₂-Entnahmeprojekte nach EU-Standard zertifizieren lassen und verlässliche CDR-Einheiten generieren. Die Zertifizierung erfolgt durch unabhängige, akkreditierte oder staatlich anerkannte Zertifizierungsstellen, die im Rahmen eines von der europäischen Kommission anerkannten Zertifizierungssystems tätig werden. Die Verordnung trifft zwar noch keine Entscheidung über die Nutzung im EU-ETS, schafft aber den Referenzrahmen für entsprechende Weichenstellungen. Die Kommission muss bis zum 31. Juli 2026 prüfen, ob und in welcher Form dauerhaft gespeicherte CO₂-Entnahmen im EU-ETS berücksichtigt werden können – ein für emissionshandelspflichtige Unternehmen zentraler Prüfauftrag. Die EU-Kommission hat zudem einen freiwilligen „Buyers' Club" für dauerhafte CO₂-Entnahmen angekündigt, um Nachfrage zu bündeln und Investitionen in Technologien wie DACCS zu erleichtern.
Deutschland hat sich nach Jahren der Skepsis gegenüber CCS neu positioniert. Der Evaluierungsbericht zum alten Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG) vom 22. Dezember 2022 stellte fest, dass CCS und CCU für die Erreichung der Klimaneutralität erforderlich sind, durch die damalige Rechtslage aber faktisch verhindert wurden. Vor diesem Hintergrund wurde eine Carbon-Management-Strategie angekündigt, die neben CCS/CCU auch Negativemissionen adressiert.
Mit der Reform des Kohlendioxid-Speicherungs- und Transportgesetzes (KSpTG), in Kraft seit 28. November 2025, hat Deutschland seine Rechtslage grundlegend geändert. Das KSpTG hebt das faktische Verbot der kommerziellen CO₂-Speicherung auf, schafft einen Rahmen für den leitungsgebundenen CO₂-Transport und passt das nationale Recht an die CCS-Richtlinie 2009/31/EG und den Net-Zero Industry Act an. Siehe dazu bereits unseren früheren Beitrag „Die Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes".
Aus Sicht von DACCS zentral ist, dass der Gesetzgeber Negativemissionen ausdrücklich mitdenkt: Enteignungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Infrastrukturprojekten erstrecken sich auch auf Leitungen, die CO₂ transportieren, das zuvor aus der Atmosphäre entnommen wurde. CO₂-Transport- und Speicherprojekte werden zudem generell als Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse qualifiziert, was Genehmigungsverfahren erleichtern kann.
Die Novelle ist damit weniger ein klassisches „Fördergesetz" für DAC(S), sondern ein Anschluss- und Kompatibilitätsgesetz: Sie beseitigt Blockaden, synchronisiert das nationale Recht mit dem europäischen Ordnungsrahmen und eröffnet einen rechtssicheren Möglichkeitsraum für künftige Infrastruktur- und Investitionsentscheidungen.
Technisch nutzen DACCS und klassisches CCS weitgehend dieselbe Infrastruktur: CO₂ wird abgeschieden, aufbereitet, transportiert und in geologischen Formationen gespeichert. Die rechtlichen Anforderungen an Speicherstätten, Monitoring und Langzeitverantwortung ergeben sich auch für DACCS vor allem aus der CCS-Richtlinie 2009/31/EG und ihrer Umsetzung durch das KSpTG.
Der zentrale Unterschied liegt in der Rolle des CO₂ im Klimaregime. Klassisches CCS verhindert Emissionen, bevor sie in die Atmosphäre gelangen, während DACCS bereits vorhandenes CO₂ aktiv entnimmt und Negativemissionen erzeugt. In der Praxis ergänzen sich beide Ansätze: CCS wird in vielen industriellen Prozessen unverzichtbar sein, DACCS kann verbleibende Restemissionen abdecken. Der Regulierungsrahmen betont zugleich den Vorrang der Emissionsminderung und reserviert CO₂-Entnahmen für Restemissionen.
Mit CRCF, Durchführungsverordnung 2025/2358 und Delegierter Verordnung (EU) 2026/285 liegt ein Governance-Rahmen für die Zertifizierung technischer CDR-Verfahren vor. Er regelt insbesondere drei Kernfragen:
Erstens die Quantifizierung: Projekte müssen ihren Nettoeffekt nach standardisierten Methoden ermitteln, einschließlich Vorkettenemissionen und Energieaufwand, und durch unabhängige Dritte verifizieren lassen.
Zweitens die Vermeidung von Doppelzählung: Einheitliche Zertifizierungsschemata und Register stellen sicher, dass jede Entnahmeeinheit eindeutig zugeordnet ist und nicht mehrfach – etwa gleichzeitig in freiwilligen Märkten und bei der staatlichen Zielerreichung – angerechnet wird.
Drittens Dauerhaftigkeit und Haftung: Für dauerhafte CO₂-Entnahmen gelten Mindestanforderungen an Speicherstabilität, Monitoring und Risikomanagement. Leckagen und Reversals sind durch definierte Prozesse und Zuständigkeiten abzudecken, im Zusammenspiel mit der CCS-Richtlinie und nationalen Vorschriften.
Für Unternehmen werden CO₂-Entnahmen damit zu einem regulierten Produkt mit klaren Qualitätsanforderungen. Das erhöht die Planungssicherheit, setzt aber hohe Maßstäbe an Monitoring, Reporting und Compliance.
Ökonomisch ist DAC(S) weiterhin kostenintensiv, da die Abscheidung aus der Luft energie- und kapitalintensiv ist. Dennoch entstehen Geschäftsmodelle, die auf technologischem Fortschritt, wachsender Nachfrage nach hochwertigen Negativemissionen und einem klareren Rechtsrahmen beruhen.
Eine wichtige Rolle spielen freiwillige Märkte: Unternehmen mit ambitionierten Netto-Null-Zielen suchen belastbare Optionen für unvermeidbare Restemissionen. DACCS gilt hier als besonders hochwertige Form der CO₂-Entnahme, weil Abscheidung aus der Luft und geologische Speicherung hohe Permanenz erwarten lassen; der CRCF stützt diese Einordnung durch verbindliche Qualitätsstandards.
Daneben gewinnt öffentliche Förderung an Gewicht, etwa über EU-Instrumente wie den Innovationsfonds, die den Markthochlauf von CO₂-Entnahmeprojekten beschleunigen sollen. Auf nationaler Ebene werden Förderinstrumente – etwa im Rahmen der Bundesförderung für Industrie und Klimaschutz – gezielt auf CCS/CCU und perspektivisch auch auf DACCS ausgerichtet.
Zunehmend wird auch entscheidend sein, in welchem Umfang DACCS in Compliance-Kontexte integriert wird. Der CRCF ist als freiwilliger Rahmen angelegt, kann aber Grundlage für eine spätere Nutzung zertifizierter CO₂-Entnahmen im Rahmen nationaler Zielerreichung oder ergänzender Mechanismen zum EU-ETS werden. Schon jetzt ist absehbar, dass CRCF-konforme CDR-Einheiten zum Referenzmaßstab für freiwillige Märkte und interne Governance-Regelungen werden.
Die Debatte über DAC(S) bleibt ambivalent: Ohne CO₂-Entnahmen – einschließlich DACCS – sind ambitionierte Klimaziele kaum erreichbar; zugleich birgt ein übermäßiger Fokus auf Negativemissionen das Risiko, kosteneffiziente Vermeidungsmaßnahmen zu verzögern. Der entstehende Rechtsrahmen setzt hier Leitplanken, indem er den Vorrang der Emissionsminderung betont und CO₂-Entnahmen gezielt für Restemissionen vorsieht, gleichzeitig aber den Aufbau eines Portfolios an Negativemissionsoptionen ausdrücklich fordert.
DAC(S) bietet damit Chancen: Ausgleich von Restemissionen in schwierigen Sektoren, zusätzliche Flexibilität in langfristigen Klimastrategien und neue Wertschöpfungsketten rund um CO₂-Infrastruktur, Speicherprojekte und damit verbundene Dienstleistungen. Dem stehen Herausforderungen gegenüber – insbesondere Kosten, Energiebedarf und Akzeptanz der geologischen Speicherung –, die durch strenge Qualitäts- und Governance-Anforderungen adressiert werden sollen.
Für Unternehmen ist DAC(S) kein abstraktes Zukunftsthema mehr, sondern Teil eines konkret ausgestalteten Rechtsrahmens. CRCF, Durchführungsverordnung und Delegierte Verordnung zu permanenten CO₂-Entnahmen definieren einen EU-Standard für hochwertige CO₂-Entnahmen, das KSpTG schafft in Deutschland die passende Infrastruktur- und Zulassungsgrundlage für Transport und Speicherung von CO₂ – auch aus DACCS-Projekten.
Unternehmen sollten frühzeitig klären, welche Rolle Negativemissionen in ihrem Dekarbonisierungspfad spielen: Vorrangig bleibt die Emissionsvermeidung, DACCS kann gezielt für Restemissionen vorgesehen werden. Parallel stellt sich die Frage nach geeigneten Kooperations- und Beteiligungsmodellen, etwa über langfristige Abnahmeverträge für zertifizierte CDR-Einheiten oder Beteiligungen an Infrastruktur- und Speicherprojekten.
Zudem rücken Compliance- und Governance-Fragen in den Vordergrund: Wie werden DACCS-Zertifikate in internen Richtlinien verankert, welche Anforderungen stellt der CRCF an Monitoring, Reporting und Auditierung und wie lassen sich diese in bestehende Prozesse integrieren? Entscheidend ist, dass der Einsatz von Negativemissionen mit regulatorischen Vorgaben zur Nachhaltigkeits- und Klimaberichterstattung, insbesondere nach der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sowie mit den Anforderungen an klimabezogene Werbe- und Nachhaltigkeitsaussagen im Einklang steht. Unternehmen müssen insbesondere die Rolle von CO₂-Entnahmen und Carbon Credits bei der Erreichung ihrer Klimaziele transparent und nachvollziehbar offenlegen.
Schließlich eröffnet der neue Rahmen die Chance, sich frühzeitig in einem wachsenden Marktumfeld zu positionieren. Unternehmen, die die Spielregeln von CRCF, KSpTG und flankierenden Instrumenten verstehen und aktiv nutzen, können technologische Entwicklungen, Infrastrukturprojekte und Geschäftsmodelle rund um DAC(S) mitgestalten. Die Erfahrung mit CCS zeigt, dass frühe strategische Positionierung sich auszahlt – gerade dort, wo komplexe Genehmigungs-, Infrastruktur- und Vertragsfragen ineinandergreifen. Hier unterstützt Taylor Wessing Unternehmen dabei, die neuen Spielräume des Carbon-Management-Rechts rechtssicher und wirtschaftlich zu nutzen.
18. Juni 2026
von Dr. Markus Böhme, LL.M. (Nottingham), Johannes Schaadt-Wambach, LL.M. (Prag)
26. Mai 2026
von Fiammetta Kremer
22. Mai 2026
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15. Mai 2026
von Fiammetta Kremer
21. April 2026
21. April 2026
von Dr. Christian Ertel, Dr. Markus Böhme, LL.M. (Nottingham)
20. April 2026
von Johannes Schaadt-Wambach, LL.M. (Prag), Dr. Markus Böhme, LL.M. (Nottingham)
20. April 2026
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19. März 2026
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11. März 2026
Der „EEG 2027-Entw." sieht grundlegende Änderungen zum aktuellen EEG vor.
10. März 2026
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23. Februar 2026
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23. Februar 2026
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18. Februar 2026
11. Februar 2026
von Dr. Janina Pochhammer, Dr. Niels L. Lange, LL.M. (Stellenbosch)
26. Januar 2026
von Dr. Janina Pochhammer, Dr. Niels L. Lange, LL.M. (Stellenbosch)
14. Januar 2026
9. Januar 2026
von Dr. Markus Böhme, LL.M. (Nottingham), Johannes Schaadt-Wambach, LL.M. (Prag)
19. Dezember 2025
15. Dezember 2025
28. November 2025
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12. November 2025
22. Oktober 2025
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13. Oktober 2025
25. September 2025
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23. September 2025
15. September 2025
15. September 2025
8. September 2025
8. September 2025
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21. August 2025
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18. August 2025
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7. August 2025
29. Juli 2025
9. Juli 2025
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17. Juni 2025
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20. Mai 2025
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15. Mai 2025
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17. April 2025
von mehreren Autoren
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31. März 2025
von Dr. Christian Ertel, Dr. Markus Böhme, LL.M. (Nottingham)
12. Februar 2025
10. März 2025
von Dr. Markus Böhme, LL.M. (Nottingham), Dr. Christian Ertel
26. Februar 2025
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29. Januar 2025
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28. November 2024
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11. November 2024
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30. Oktober 2024
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18. September 2024
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10. September 2024
18. Juli 2024
von Dr. Patrick Vincent Zurheide, LL.M. (Aberdeen), Dr. Julia Wulff
11. Juli 2024
21. Mai 2024
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18. März 2024
von Dr. Markus Böhme, LL.M. (Nottingham), Dr. Christian Ertel
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15. Februar 2024
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16. Januar 2024
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28. Dezember 2023
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20. Dezember 2023
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21. Dezember 2023
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16. Oktober 2023
von Dr. Markus Böhme, LL.M. (Nottingham), Dr. Christian Ertel
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4. Oktober 2023
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29. September 2023
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12. September 2023
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1. September 2023
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25. August 2023
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24. August 2023
von Dr. Niels L. Lange, LL.M. (Stellenbosch), Dr. Janina Pochhammer
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18. August 2023
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9. August 2023
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2. August 2023
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26. Juli 2023
von Dr. Julia Wulff
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12. Juli 2023
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6. Juli 2023
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20. Juni 2023
von Dr. Markus Böhme, LL.M. (Nottingham), Dr. Christian Ertel
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12. Mai 2023
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5. Mai 2023
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4. April 2023
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10. März 2023
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20. Dezember 2022
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13. Dezember 2022
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7. Dezember 2022
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29. November 2022
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26. August 2022
von Dr. Markus Böhme, LL.M. (Nottingham), Dr. Christian Ertel
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21. Juli 2022
von Dr. Markus Böhme, LL.M. (Nottingham), Dr. Christian Ertel
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4. Juli 2022
von Dr. Paul Voigt, Lic. en Derecho, CIPP/E, Dr. Markus Böhme, LL.M. (Nottingham)
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10. Juni 2022
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5. Mai 2022
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15. März 2022
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14. Februar 2022
Power Play: Renewable Energy Update
4. Februar 2022
von Dr. Markus Böhme, LL.M. (Nottingham), Dr. Stefan Horn, LL.B.
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6. Januar 2022
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2. Dezember 2021
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von Olav Nemling
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18. August 2021
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12. Juli 2021
von Carsten Bartholl
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8. Juni 2021
Power Play: Renewable Energy Update
25. Mai 2021
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29. März 2021
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23. März 2021
Power Play: Renewable Energy Update
9. März 2021
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21. Januar 2021
von Dr. Niels L. Lange, LL.M. (Stellenbosch) und Dr. Janina Pochhammer
Der „EEG 2027-Entw." sieht grundlegende Änderungen zum aktuellen EEG vor.
von Dr. Markus Böhme, LL.M. (Nottingham) und Dr. Christian Ertel