15. Juni 2026
Veröffentlichungsreihe
Seit dem 6. Dezember 2025 gilt das neue BSIG, welches NIS2 in Deutschland umsetzt. Rund 29.000 Unternehmen unterfallen dem Gesetz, viele erstmals: neben Unternehmen aus den Bereichen Energie und Gesundheit auch z.B. Mittelständler aus IT, Maschinenbau, Medizintechnik, Forschung. Jedes Unternehmen muss selbst prüfen, ob es die NIS2-Vorgaben berücksichtigen muss – eine behördliche Einladung kommt nicht.
Das Gesetz kennt „besonders wichtige" und „wichtige" Einrichtungen, je nach Größe, Branche oder Systemrelevanz. Für beide gilt: Die Geschäftsleitung haftet persönlich. Schulungspflicht inklusive, mindestens alle drei Jahre, sauber dokumentiert.
Die Pflichten reichen weit: technische und organisatorische Maßnahmen, Lieferketten-Due-Diligence, lückenlose Dokumentation. Bei erheblichen Vorfällen tickt die Uhr – Erstmeldung beim BSI nach 24 Stunden, Bewertung nach 72, Abschlussbericht nach einem Monat. Bußgelder: bis zu 10 (in Einzelfällen sogar 20) Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Konzernumsatzes.
Ein vernünftig implementiertes Informationssicherheitsmanagementsystem kann bei der Erfüllung der Pflichten helfen. Ein Ordner voller Policies stoppt keinen Angreifer und hält keine 24-Stunden-Frist. Was zählt, sind gelebte Systeme – klare Verantwortlichkeiten, automatisierte Erkennung, getestete Meldewege, sorgfältig ausgewählte und vertraglich abgesicherte Lieferanten.
Unsere Empfehlung: Starten Sie mit einer ehrlichen Standortbestimmung. Wo arbeiten Prozesse, wo liegen nur Dokumente? Das BSI prüft nicht ab Tag eins – aber spürbare Fortschritte bei der Umsetzung von NIS2 werden erwartet. Mehr Informationen zu den NIS2-Pflichten und zur Umsetzung gibt es hier.
16. Juni 2026
von Mike Goldammer
15. Juni 2026
15. Juni 2026
15. Juni 2026
12. März 2026
12. März 2026
von Thomas Kahl, Jan-Patrick Vogel, LL.M. (Stellenbosch University)
12. März 2026
von Isabel Bäumer
22. Dezember 2025
25. November 2025
2. Oktober 2025
von Isabel Bäumer
23. September 2025
Inhalt:▪️Dr. Martin Knaup: Wie sich Compliance-Standards aus der Geldwäscheprävention der Finanzbranche zunehmend auch auf andere Wirtschaftszweige übertragen lassen.▪️Dr. Verena Ritter-Döring und Thomas Kahl: Die Financial Data Access Regulation (FIDA) erweitert ab 2027 den Zugang zu Finanzdaten und schafft dabei hohe Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen für Unternehmen.▪️Sebastian Rünz und Louis Warnking: Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) bringt neue, weitreichende Sorgfaltspflichten für Lieferketten mit sich, räumt Unternehmen zugleich mehr Zeit zur Umsetzung ein.
28. Januar 2025
von mehreren Autoren
Inhalt:▪️Sebastian Rünz und Julius Dahmen: Die geplante EU-Richtlinie CSDDD im Vergleich mit dem deutschen Lieferkettengesetz – deutlich mehr Unternehmen werden von verschärften Sorgfaltspflichten betroffen sein.▪️Dr. Leonard Szabó: Wie Unternehmen durch vorsichtige Kommunikation und gezielte Maßnahmen die Anfechtung von Zahlungen in Krisensituationen vermeiden können.▪️Dr. Anne Förster und Mareike Christine Gehrmann: Analyse zur Einführung generativer KI wie ChatGPT aus Compliance-Perspektive – datenschutzrechtliche, urheberrechtliche und ethische Schutzmaßnahmen sind notwendig.
28. Januar 2025
von mehreren Autoren
Inhalt:▪️Mareike Christine Gehrmann und Dr. Anne Förster: Die stufenweise Einführung der EU-KI-Verordnung ab August 2024 – wie sich Unternehmen frühzeitigen durch eigene KI-Kompetenzteams vorbereiten können.▪️Dr. Benedikt Rohrßen: Wie KI einerseits zur Unterstützung von Compliance-Prozessen eingesetzt werden kann und andererseits selbst strengen Compliance-Anforderungen unterliegt.
28. Januar 2025
von mehreren Autoren
Inhalt: ▪️Dr. Martin Knaup: Die Geschäftspartnerprüfung („Know your Customer“, KYC) ist zunehmend unverzichtbares Instrument zur Vermeidung externer Compliance-Risiken und Einhaltung regulatorischer Anforderungen.▪️Dr. Michael Brüggemann und Tim Hendricks: Der neue Leitfaden der EU-Kommission zur Sanktions-Compliance soll Unternehmen bei der Vermeidung von Sanktionsumgehungen unterstützen.▪️Lara Nonnenmühlen: Warum bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes auch kartellrechtliche Vorgaben unbedingt berücksichtigt werden müssen.
28. Januar 2025
von mehreren Autoren
Inhalt: ◾ Dr. Rebekka Krause: Unternehmen benötigen eine ESG-Abteilung aufgrund steigender rechtlicher Nachhaltigkeitsanforderungen (CSRD) ◾ Dr. Leonard Szabó: Insolvenzverwalter können Zahlungen anfechten, wenn der Empfänger von der Zahlungsunfähigkeit des Kunden wusste. Unternehmen sollten Krisenindikatoren beachten ◾ Jan-Patrick Vogel, LL.M.: Überhöhte oder zu geringe Vergütungen von Arbeitnehmervertretern bergen Strafbarkeitsrisiken. Unternehmen sollten ihre Vergütungspraxis prüfen
28. Januar 2025
von Dr. Rebekka Krause, Jan-Patrick Vogel, LL.M. (Stellenbosch University)