28. Januar 2025
Veröffentlichungsreihe
Die Geschäftspartnerprüfung, auch bekannt als KYC-Check, entwickelt sich immer mehr zu einer tragenden Säule eines effektiven Compliance Managements. Sie ist nicht nur die Basis jedweder Geldwäschebekämpfung. Unternehmen spüren mittlerweile gebietsübergreifend den Druck zur Durchführung von Geschäftspartnerprüfungen, sei es im Anwendungsbereich des GwG, des LkSG, im Rahmen von Compliance-Risikoanalysen, als KYC-Prozess beim Unternehmenskauf oder als allgemeine Compliance-Maßnahme.
Dies sollte nicht verwundern. Die Verschärfung von Lieferkettensorgfaltspflichten durch die Corporate Sustainability Due Diligence Directive oder die Ausweitung der EU-Sanktionspolitik (das 12. EU-Sanktionspaket steht an (siehe auch folgender Beitrag)) belegen eindrucksvoll: Unternehmen werden zunehmend in die Pflicht genommen, eigenverantwortlich wirksame Prävention zur Sicherstellung der „Third Party Compliance“ zu betreiben.
Die Geschäftspartnerprüfung ist dabei ein wirksames und oft alternativloses Mittel zur frühzeitigen Identifizierung externer Compliance-Risiken. Unternehmen sind daher gut beraten, diesen Entwicklungen proaktiv – und nicht nur reaktiv – zu begegnen. Es empfiehlt sich, frühzeitig systemweite Prozesse zur Geschäftspartnerprüfung zu implementieren, um nachweisen zu können, angemessene Sicherungsmaßnahmen ergriffen zu haben.
Autor: Dr. Martin Knaup
Spätestens mit Beginn des Krieges in der Ukraine Anfang 2022 und der verschärften Russland-Sanktionen der EU ist für Unternehmen eine effektive Sanktions-Compliance von größter Bedeutung. Bereits mit dem 11. Sanktionspaket aus Juni 2023 hat die EU einen zusätzlichen Fokus auf die Bekämpfung von Umgehungspraktiken gelegt und z.B. erstmalig die Möglichkeit geschaffen, auch den Export sensibler Güter in kritische Drittstaaten zu verbieten. Es deutet sich an, dass diese Maßnahmen im Zuge des unmittelbar anstehenden 12. Sanktionspaketes noch einmal verschärft werden. Doch was bedeutet das für Unternehmen? Konkrete praktische Guidance seitens der Behörden fehlte lange. Im September hat die Europäische Kommission nun einen Leitfaden veröffentlicht, der Unternehmen helfen soll, Umgehung von Sanktionen zu erkennen und zu vermeiden. Auch wenn kein „one-size-fits-all“ Modell, enthält der neue Leitfaden Hinweise für die Risikobewertung, zur Umsetzung von Sorgfaltspflichten und eine Liste von „Red Flags“ als Warnzeichen für Umgehungen.
Autoren: Dr. Michael Brüggemann, Tim Hendricks
Diese Frage ist eindeutig mit JA zu beantworten. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) enthält verschiedene Sorgfaltspflichten in Bezug auf den eigenen Geschäftsbereich des verpflichteten Unternehmens wie auch in Bezug auf seine (un-)mittelbaren Zulieferer. Für die Umsetzung dieser Pflichten ist teilweise die Zusammenarbeit von Unternehmen erforderlich. So kommt bspw. eine Zusammenarbeit mit Wettbewerbern im Rahmen einer Brancheninitiative in Betracht. Zudem kann das Verhältnis zwischen verpflichtetem Unternehmen und den (un-)mittelbaren Zulieferern nicht nur rein vertikaler Natur sein. Gerade in diesen Fällen besteht das Risiko eines unzulässigen Informationsaustauschs. Darüber hinaus sind bei der Durchführung der Risikoanalyse, der Präventionsmaßnahmen, der Abhilfemaßnahmen und auch bei der Berichtspflicht u.a. die kartellrechtlichen Regelungen des Kartellverbots, des Boykottverbots und des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung zu beachten.
Autorin: Lara Nonnenmühlen
Diese Beiträge sind zunächst im Magazin Compliance Manager des Berufsverbands der Compliance Manager (BCM) erschienen.
6. Oktober 2025
Inhalt: ◾ Dr. Rebekka Krause: Unternehmen benötigen eine ESG-Abteilung aufgrund steigender rechtlicher Nachhaltigkeitsanforderungen (CSRD) ◾ Dr. Leonard Szabó: Insolvenzverwalter können Zahlungen anfechten, wenn der Empfänger von der Zahlungsunfähigkeit des Kunden wusste. Unternehmen sollten Krisenindikatoren beachten ◾ Jan-Patrick Vogel, LL.M.: Überhöhte oder zu geringe Vergütungen von Arbeitnehmervertretern bergen Strafbarkeitsrisiken. Unternehmen sollten ihre Vergütungspraxis prüfen
28. Januar 2025
von Dr. Rebekka Krause, Jan-Patrick Vogel, LL.M. (Stellenbosch University)
Inhalt: ▪️Dr. Martin Knaup: Die Geschäftspartnerprüfung („Know your Customer“, KYC) ist zunehmend unverzichtbares Instrument zur Vermeidung externer Compliance-Risiken und Einhaltung regulatorischer Anforderungen.▪️Dr. Michael Brüggemann und Tim Hendricks: Der neue Leitfaden der EU-Kommission zur Sanktions-Compliance soll Unternehmen bei der Vermeidung von Sanktionsumgehungen unterstützen.▪️Lara Nonnenmühlen: Warum bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes auch kartellrechtliche Vorgaben unbedingt berücksichtigt werden müssen.
28. Januar 2025
von mehreren Autoren
Inhalt:▪️Mareike Christine Gehrmann und Dr. Anne Förster: Die stufenweise Einführung der EU-KI-Verordnung ab August 2024 – wie sich Unternehmen frühzeitigen durch eigene KI-Kompetenzteams vorbereiten können.▪️Dr. Benedikt Rohrßen: Wie KI einerseits zur Unterstützung von Compliance-Prozessen eingesetzt werden kann und andererseits selbst strengen Compliance-Anforderungen unterliegt.
28. Januar 2025
von mehreren Autoren
Inhalt:▪️Sebastian Rünz und Julius Dahmen: Die geplante EU-Richtlinie CSDDD im Vergleich mit dem deutschen Lieferkettengesetz – deutlich mehr Unternehmen werden von verschärften Sorgfaltspflichten betroffen sein.▪️Dr. Leonard Szabó: Wie Unternehmen durch vorsichtige Kommunikation und gezielte Maßnahmen die Anfechtung von Zahlungen in Krisensituationen vermeiden können.▪️Dr. Anne Förster und Mareike Christine Gehrmann: Analyse zur Einführung generativer KI wie ChatGPT aus Compliance-Perspektive – datenschutzrechtliche, urheberrechtliche und ethische Schutzmaßnahmen sind notwendig.
28. Januar 2025
von mehreren Autoren
Inhalt:▪️Dr. Martin Knaup: Wie sich Compliance-Standards aus der Geldwäscheprävention der Finanzbranche zunehmend auch auf andere Wirtschaftszweige übertragen lassen.▪️Dr. Verena Ritter-Döring und Thomas Kahl: Die Financial Data Access Regulation (FIDA) erweitert ab 2027 den Zugang zu Finanzdaten und schafft dabei hohe Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen für Unternehmen.▪️Sebastian Rünz und Louis Warnking: Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) bringt neue, weitreichende Sorgfaltspflichten für Lieferketten mit sich, räumt Unternehmen zugleich mehr Zeit zur Umsetzung ein.
28. Januar 2025
von mehreren Autoren
23. September 2025
2. Oktober 2025
von Isabel Bäumer
Überblick über beschlossene Maßnahmenpakete und Handlungsempfehlungen für Unternehmen
von mehreren Autoren
von mehreren Autoren
Wichtigste Fragen aus Sicht der Compliance-, Rechts- und Personalabteilung
von mehreren Autoren