25. November 2025
Veröffentlichungsreihe
„Vertraulichkeit ist das Fundament des Rechts – aber gilt das auch für die Rechtsabteilung im eigenen Haus?“
Legal Professional Privilege (LPP) schützt die Kommunikation zwischen Mandant und Anwalt vor Offenlegung in behördlichen Ermittlungen. In der EU gilt dieser Schutz jedoch ausschließlich für unabhängige, EU-qualifizierte Anwälte. Inhouse-Juristen sind bislang ausgeschlossen – wie die EU-Kommission in der November Ausgabe ihres Competition Policy Brief noch einmal betont. Dabei beruft sie sich auf den EuGH, der die für das LPP notwendige „volle Unabhängigkeit“ durch das Arbeitsverhältnis bei Inhouse-Juristen als nicht gegeben ansieht.
Im Zuge der Evaluation der Verordnung 1/2003 forderten einige Unternehmen und Verbände eine Ausweitung des LPP auf Inhouse-Juristen. So soll im Rahmen der Compliance-Aufgaben der Schutz interner Rechtskommunikation die Selbstbewertung erleichtern. Im Übrigen wurde darauf hingewiesen, dass einige EU-Mitgliedstaaten das Inhouse-LPP anerkennen (Belgien, Irland, Niederlande, Portugal, Ungarn).
Die Kommission hält dem entgegen, dass dies kein EU-weiter Trend sei, die Mehrheit der Mitgliedstaaten lehnt weiterhin das Inhouse-LPP ab. Der vom EuGH betonte Grundsatz der Unabhängigkeit bleibt unverrückbar. Zudem würde das Inhouse-LLP Risiken begründen, neben dem Missbrauch zur Verschleierung von Rechtsverstößen auch die erschwerten Ermittlungen für die (Wettbewerbs-)Behörden: eine Ausweitung des LPP würde die Verfahren verlängern und komplexer machen. Auch sei dadurch keine nachweisbare Verbesserung der Compliance zu erwarten.
Fazit: Die EU bleibt bei ihrer Linie: LPP ist ein Privileg für unabhängige Anwältinnen und Anwälte. Für Inhouse-Juristinnen und -Juristen heißt das: Transparenz, Vorsicht und klare Strukturen sind der beste Schutz – nicht die Hoffnung auf ein Privileg, das, jedenfalls in absehbarer Zeit, nicht kommt. Dies bedeutet auch: Ziehen Sie bei sensiblen Themen frühzeitig externe Rechtsberatung hinzu. Lassen Sie uns gern über die Möglichkeiten der Kommunikation in das Unternehmen hinein sprechen.
12. März 2026
12. März 2026
von Thomas Kahl, Jan-Patrick Vogel, LL.M. (Stellenbosch University)
12. März 2026
von Isabel Bäumer
22. Dezember 2025
25. November 2025
2. Oktober 2025
von Isabel Bäumer
23. September 2025
Inhalt:▪️Dr. Martin Knaup: Wie sich Compliance-Standards aus der Geldwäscheprävention der Finanzbranche zunehmend auch auf andere Wirtschaftszweige übertragen lassen.▪️Dr. Verena Ritter-Döring und Thomas Kahl: Die Financial Data Access Regulation (FIDA) erweitert ab 2027 den Zugang zu Finanzdaten und schafft dabei hohe Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen für Unternehmen.▪️Sebastian Rünz und Louis Warnking: Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) bringt neue, weitreichende Sorgfaltspflichten für Lieferketten mit sich, räumt Unternehmen zugleich mehr Zeit zur Umsetzung ein.
28. Januar 2025
von mehreren Autoren
Inhalt:▪️Sebastian Rünz und Julius Dahmen: Die geplante EU-Richtlinie CSDDD im Vergleich mit dem deutschen Lieferkettengesetz – deutlich mehr Unternehmen werden von verschärften Sorgfaltspflichten betroffen sein.▪️Dr. Leonard Szabó: Wie Unternehmen durch vorsichtige Kommunikation und gezielte Maßnahmen die Anfechtung von Zahlungen in Krisensituationen vermeiden können.▪️Dr. Anne Förster und Mareike Christine Gehrmann: Analyse zur Einführung generativer KI wie ChatGPT aus Compliance-Perspektive – datenschutzrechtliche, urheberrechtliche und ethische Schutzmaßnahmen sind notwendig.
28. Januar 2025
von mehreren Autoren
Inhalt:▪️Mareike Christine Gehrmann und Dr. Anne Förster: Die stufenweise Einführung der EU-KI-Verordnung ab August 2024 – wie sich Unternehmen frühzeitigen durch eigene KI-Kompetenzteams vorbereiten können.▪️Dr. Benedikt Rohrßen: Wie KI einerseits zur Unterstützung von Compliance-Prozessen eingesetzt werden kann und andererseits selbst strengen Compliance-Anforderungen unterliegt.
28. Januar 2025
von mehreren Autoren
Inhalt: ▪️Dr. Martin Knaup: Die Geschäftspartnerprüfung („Know your Customer“, KYC) ist zunehmend unverzichtbares Instrument zur Vermeidung externer Compliance-Risiken und Einhaltung regulatorischer Anforderungen.▪️Dr. Michael Brüggemann und Tim Hendricks: Der neue Leitfaden der EU-Kommission zur Sanktions-Compliance soll Unternehmen bei der Vermeidung von Sanktionsumgehungen unterstützen.▪️Lara Nonnenmühlen: Warum bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes auch kartellrechtliche Vorgaben unbedingt berücksichtigt werden müssen.
28. Januar 2025
von mehreren Autoren
Inhalt: ◾ Dr. Rebekka Krause: Unternehmen benötigen eine ESG-Abteilung aufgrund steigender rechtlicher Nachhaltigkeitsanforderungen (CSRD) ◾ Dr. Leonard Szabó: Insolvenzverwalter können Zahlungen anfechten, wenn der Empfänger von der Zahlungsunfähigkeit des Kunden wusste. Unternehmen sollten Krisenindikatoren beachten ◾ Jan-Patrick Vogel, LL.M.: Überhöhte oder zu geringe Vergütungen von Arbeitnehmervertretern bergen Strafbarkeitsrisiken. Unternehmen sollten ihre Vergütungspraxis prüfen
28. Januar 2025
von Dr. Rebekka Krause, Jan-Patrick Vogel, LL.M. (Stellenbosch University)
Konvergenzen mit und Unterschiede zum EU-Recht und die behördliche Praxis nach der 10. GWB-Novelle
von Dr. Marco Hartmann-Rüppel, Dipl.-Volkswirt und Stephan Manuel Nagel, LL.M. (EUI)
von mehreren Autoren