Der Regierungsentwurf zur CSRD (RegE CSRD) ist da. Eine Umsetzung in diesem Jahr wird somit immer wahrscheinlicher. Doch was bedeutet dies?
- Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einer Bilanzsumme von mehr als EUR 25 Mio oder einem Umsatz von mehr als EUR 50 Mio müssen in 2026 für das laufende Geschäftsjahr 2025 CSRD-konform berichten. Das sollte für diese Unternehmen keine allzu große Überraschung sein, wobei die spannende Frage ist, in welcher Form die ESRS bis dahin Anwendung finden.
- Große Unternehmen müssen frühstens in 2028 für das Geschäftsjahr 2027 berichten. Eine gute Vorbereitung ab 2026 ist daher zu raten. Bis dahin sollte hoffentlich auch auf Basis der 2. Omnibus-Richtlinie geklärt sein, wer in den Kreis der „großen Unternehmen“ einbezogen wird. Insoweit ist es aber sehr wahrscheinlich, dass Unternehmen oder Unternehmensgruppen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern nicht umfasst sein werden.
- Die freiwillige Berichterstattung wird wichtiger für alle Unternehmen, die keiner Berichtspflicht unterliegen. Denn Unternehmen, die berichtspflichtig sind, fordern Nachhaltigkeitsinformationen in ihrer Wertschöpfungskette. Teilweise werden diese Nachhaltigkeitsinformationen auch unabhängig von der Berichtspflicht, im Rahmen von bestehenden oder neuen Vertragsverhältnissen gefordert. Um diesem sog. Trickle-down-Effekt gerecht zu werden, rät die Kommission (C(2025) 4984 final) nicht börsennotierten KMU und Kleinstunternehmen dazu, für die Berichterstattung auf den Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (VSME) zurückzugreifen. Basierend auf diesem Standard soll es zudem einen freiwilligen Standard für alle Unternehmen geben, die keiner Berichtspflicht unterliegen, sondern freiwillig berichten wollen bzw. müssen. Dies wird (nach Umsetzung der 2. Omnibus-Richtlinie) mit großer Wahrscheinlichkeit zahlreiche Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern betreffen.