12. März 2026
Veröffentlichungsreihe
Nachdem am 29. Januar 2026 der Bundestag das KRITIS-Dachgesetz verabschiedet hatte, ist nunmehr am 6. März 2026 auch die Zustimmung durch den Bundesrat erfolgt. Ziel dieses Gesetzes: Die kritische Infrastruktur in Deutschland (KRITIS) widerstandsfähiger gegen Störfälle zu machen. Betroffen sind Unternehmen, die kritische Anlagen betreiben und in Sektoren wie Energie, Verkehr, Gesundheitswesen oder Ernährung tätig sind – maßgeblich ist die Versorgung von mindestens 500.000 Personen.
Betroffene Unternehmen müssen zunächst ihre Betroffenheit prüfen und sich im Anschluss binnen 3 Monaten – frühestens jedoch ab dem 17. Juli 2026 – digital beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe registrieren. Danach folgt eine Vielzahl weiterer Pflichten: Innerhalb von neun Monaten ist eine umfassende Risikoanalyse der Gefährdungslagen durchzuführen. Innerhalb von zehn Monaten sind zahlreiche Resilienzmaßnahmen umzusetzen und in einem Resilienzplan zu dokumentieren. Zugangskontrollen, Krisenreaktionspläne sowie Schutzmaßnahmen gegen Angriffe durch eigenes oder Fremdpersonal sind hier nur einige Beispiele der umzusetzenden Pflichtmaßnahmen. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 1.000.000 Euro geahndet werden, auch eine persönliche Haftung der Geschäftsleitung ist vorgesehen.
Fazit und Empfehlung: Es ist damit zu rechnen, dass das KRITIS-Dachgesetz nunmehr kurzfristig verkündet wird. Unternehmen, die potenziell betroffen sind, sollten daher kurzfristig prüfen, ob das KRITIS-Dachgesetz auf sie Anwendung findet, den Registrierungsprozess rechtzeitig anstoßen und ein Umsetzungskonzept für die neuen Pflichten entwickeln. Frühzeitige Vorbereitung schützt nicht nur vor Sanktionen, sondern sichert den Geschäftsbetrieb nachhaltig ab.
12. März 2026
12. März 2026
von Thomas Kahl, Jan-Patrick Vogel, LL.M. (Stellenbosch University)
12. März 2026
von Isabel Bäumer
22. Dezember 2025
25. November 2025
2. Oktober 2025
von Isabel Bäumer
23. September 2025
Inhalt:▪️Dr. Martin Knaup: Wie sich Compliance-Standards aus der Geldwäscheprävention der Finanzbranche zunehmend auch auf andere Wirtschaftszweige übertragen lassen.▪️Dr. Verena Ritter-Döring und Thomas Kahl: Die Financial Data Access Regulation (FIDA) erweitert ab 2027 den Zugang zu Finanzdaten und schafft dabei hohe Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen für Unternehmen.▪️Sebastian Rünz und Louis Warnking: Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) bringt neue, weitreichende Sorgfaltspflichten für Lieferketten mit sich, räumt Unternehmen zugleich mehr Zeit zur Umsetzung ein.
28. Januar 2025
von mehreren Autoren
Inhalt:▪️Sebastian Rünz und Julius Dahmen: Die geplante EU-Richtlinie CSDDD im Vergleich mit dem deutschen Lieferkettengesetz – deutlich mehr Unternehmen werden von verschärften Sorgfaltspflichten betroffen sein.▪️Dr. Leonard Szabó: Wie Unternehmen durch vorsichtige Kommunikation und gezielte Maßnahmen die Anfechtung von Zahlungen in Krisensituationen vermeiden können.▪️Dr. Anne Förster und Mareike Christine Gehrmann: Analyse zur Einführung generativer KI wie ChatGPT aus Compliance-Perspektive – datenschutzrechtliche, urheberrechtliche und ethische Schutzmaßnahmen sind notwendig.
28. Januar 2025
von mehreren Autoren
Inhalt:▪️Mareike Christine Gehrmann und Dr. Anne Förster: Die stufenweise Einführung der EU-KI-Verordnung ab August 2024 – wie sich Unternehmen frühzeitigen durch eigene KI-Kompetenzteams vorbereiten können.▪️Dr. Benedikt Rohrßen: Wie KI einerseits zur Unterstützung von Compliance-Prozessen eingesetzt werden kann und andererseits selbst strengen Compliance-Anforderungen unterliegt.
28. Januar 2025
von mehreren Autoren
Inhalt: ▪️Dr. Martin Knaup: Die Geschäftspartnerprüfung („Know your Customer“, KYC) ist zunehmend unverzichtbares Instrument zur Vermeidung externer Compliance-Risiken und Einhaltung regulatorischer Anforderungen.▪️Dr. Michael Brüggemann und Tim Hendricks: Der neue Leitfaden der EU-Kommission zur Sanktions-Compliance soll Unternehmen bei der Vermeidung von Sanktionsumgehungen unterstützen.▪️Lara Nonnenmühlen: Warum bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes auch kartellrechtliche Vorgaben unbedingt berücksichtigt werden müssen.
28. Januar 2025
von mehreren Autoren
Inhalt: ◾ Dr. Rebekka Krause: Unternehmen benötigen eine ESG-Abteilung aufgrund steigender rechtlicher Nachhaltigkeitsanforderungen (CSRD) ◾ Dr. Leonard Szabó: Insolvenzverwalter können Zahlungen anfechten, wenn der Empfänger von der Zahlungsunfähigkeit des Kunden wusste. Unternehmen sollten Krisenindikatoren beachten ◾ Jan-Patrick Vogel, LL.M.: Überhöhte oder zu geringe Vergütungen von Arbeitnehmervertretern bergen Strafbarkeitsrisiken. Unternehmen sollten ihre Vergütungspraxis prüfen
28. Januar 2025
von Dr. Rebekka Krause, Jan-Patrick Vogel, LL.M. (Stellenbosch University)