Thomas Reinshagen berät als Fachanwalt für Arbeitsrecht nationale und internationale Unternehmen auf dem gesamten Gebiet des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Seine Tätigkeitsschwerpunkte umfassen insbesondere die Konzeption und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen mit IT-Bezug sowie die Begleitung von Restrukturierungen und Personalanpassungen.
Er verfügt darüber hinaus über besondere arbeitsrechtliche Expertise im Gesundheitswesen, insbesondere in der Gestaltung und Verhandlungen von Tarifverträgen. Thomas Reinshagen vertritt seine Mandanten regelmäßig auch in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten und in Einigungsstellen.
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