Antonius König ist Associate im Bereich Arbeitsrecht und berät nationale und internationale Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen, der Begleitung von Trennungsprozessen sowie der Beratung im Zusammenhang mit Restrukturierungen und Betriebsänderungen.
Zudem unterstützt er Mandanten bei arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen in sämtlichen Instanzen. Ein besonderer Fokus seiner Tätigkeit liegt im Betriebsverfassungsrecht.
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