Unsere KI-Expertinnen und -Experten stellen Ihnen auf dieser Seite alle wichtigen Dokumente für den Umgang mit dem AI Act der EU bereit. Handverlesen und kuratiert.
Welche Pflichten gelten für General Purpose AI-Modelle seit dem 2. August 2025? Die Übersicht zeigt die wichtigsten neuen Regeln auf einen Blick!
Wie lassen sich die Vorgaben für GPAI-Modelle erfüllen? Die EU-Kommission hat dazu einen umfassenden Leitfaden veröffentlicht. Die wichtigsten Punkte daraus haben wir für Sie aufbereitet!
Den Überblick verloren? In unserem AI Act Step Plan sind die wichtigsten Informationen zum AI Act und unsere Empfehlungen übersichtlich zusammengefasst!
Der AI Act auf einen Blick. Ziele, Definitionen, Pflichten - nutzen Sie unseren One-Pager als Gedächtnisstütze!
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Detaillierte Insights von unseren Expert:innen zur KI-Verordnung
EU-KI-Verordnung in der Praxis: Einblicke in die neuen Meldepflichten für schwerwiegende Vorfälle
KI im Vertrieb 2025/2026: Chancen, Pflichten, Vertragsgestaltung
Der EU AI Act in der Praxis: Ein aktueller Überblick und was ab August 2025 gilt
von Susan Hillert, geb. Lipeyko, Lic. en droit (Toulouse I Capitole)
The final GPAI Code of Practice: Key insights, unresolved questions, and parallel regulatory tracks
von mehreren Autoren
Training von KI-Modellen mit Nutzerdaten – Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln in der Sache Meta
von Alexander Schmalenberger, LL.B. und Dr. Jakob Horn, LL.M. (Harvard)
| Titel | Herausgeber, Dokumententyp | Kurze Beschreibung | Veröffentlichungsdatum | Link |
|---|---|---|---|---|
| Guidelines on prohibited artificial intelligence (AI) practices | Europäische Kommission; Leitlinien (Entwurf) | Klärt den Anwendungsbereich der Verbote nach Artikel 5 mit praktischen Beispielen zu Themen wie unterschwellige Manipulation, Ausnutzung von Schwachstellen und Social Scoring. | 04.02.2025 | Link |
| Guidelines on the AI system definition | Europäische Kommission; Leitlinien | Bietet Orientierungshilfe bei der Feststellung, ob ein Softwaresystem unter die Definition eines KI-Systems gemäß dem KI-Gesetz fällt, und erläutert die sieben definitorischen Kriterien. | 06.02.2025 | Link |
| Preliminary guidelines on the scope of obligations for providers of GPAI models | Europäisches KI-Büro; Vorläufige Leitlinien | Skizziert die erwarteten Themen und gibt erste Antworten für die endgültigen Leitlinien zu den Verpflichtungen für Anbieter von Allzweck-KI-Modellen (GPAI). | 22.04.2025 | Link |
| The General-Purpose AI Code of Practice | Europäische Kommission / Expertengruppe; Verhaltenskodex (freiwillig) | Ein von Experten entwickelter freiwilliger Verhaltenskodex, der der Industrie helfen soll, die rechtlichen Verpflichtungen für GPAI-Modelle in Bezug auf Sicherheit und Transparenz zu erfüllen. | 10.07.2025 | Link |
| The AI Pact | Europäische Kommission; Freiwillige Initiative |
Eine Initiative, die Organisationen ermutigt, die Anforderungen des KI-Gesetzes proaktiv und vor den gesetzlichen Fristen umzusetzen. Beinhaltet öffentliche Selbstverpflichtungen. | 25.09.2024 (erste Unterzeichner) | Link |
| Standardisation for the AI Act |
Europäische Kommission; Standardisierungsauftrag |
Ein formeller Auftrag an die europäischen Normungsorganisationen CEN und CENELEC, harmonisierte technische Normen für Hochrisiko-KI-Systeme zu entwickeln. | Link | |
| Public Consultation on High-Risk AI Systems |
Europäische Kommission; Öffentliche Konsultation |
Dient der Sammlung von Meinungen von Stakeholdern, um die bevorstehenden Leitlinien zur Klassifizierung und zu den Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme zu untermauern. | 06.06.2025 - 18.07.2025 | Link |
| Communication on Boosting Start-Ups & Innovation in AI |
Europäische Kommission; Mitteilung |
Skizziert das "KI-Innovationspaket", einschließlich der "GenAI4EU"-Initiative, zur Unterstützung von Start-ups und KMU bei der Entwicklung vertrauenswürdiger KI. | 24.01.2024 |
Link |
| FAQ zum AI Act | Link | |||
| FAQ zu Literacy | Link |
Am 1. August 2024 ist der AI Act nach einem längeren Tauziehen in Kraft getreten. Mit dem Gesetzgebungs-Tracker von Taylor Wessing können Sie das Gesetzgebungsverfahren nachvollziehen und sich die wichtigsten Dokumente anschauen.
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Datum |
Dokument |
Dokumententyp |
Link |
Beschreibung |
|---|---|---|---|---|
| 12. Juli 2024. | Europäisches Parlament und Rat der EU | Amtliche Bekanntmachung | Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz) |
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Datum |
Dokument |
Dokumententyp |
Link |
Beschreibung |
| 06. März 2024 | Konsolidierte Fassung | Konsolidierte Fassung | DE | Fassung mit voraussichtlich endgültigem Wortlaut und finaler Nummerierung |
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Datum |
Dokument |
Dokumententyp |
Link |
Beschreibung |
| 22. Januar 2024 | Abstimmungsfassung | Vier-Spalten-Dokument | EN | Fassung für die Abstimmungen im Rat am 24. Januar 2024 und am 2. Februar 2024. Enthält die ursprüngliche Fassung des Vorschlags zur KI-Verordnung der Kommission, die Änderungswünsche gem. der Verhandlungspositionen von Rat und Parlament und den Text der Einigung der Verhandlungsführer. |
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Datum |
Dokument |
Dokumententyp |
Link |
Beschreibung |
| 21. April 2021 |
Entwurf KI-Verordnung |
Legislativvorschlag | DE |
Der Legislativvorschlag teilt nach seinem verfolgten risikobasierten Ansatz KI-Systeme in vier verschiedene Risiko-Kategorien ein. Darauf aufbauend beinhaltet der Vorschlag Regelungen zu Verboten, legt strenge Anforderungen und Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme fest und sieht entsprechend mildere Transparenzpflichten für andere KI-Systeme vor. So sollen Entwicklung, Inverkehrbringen und Nutzung von KI-Systemen in der Europäischen Union harmonisiert geregelt werden. |
| 21. April 2021 | Entwurf KI-Verordnung Anhang | Legislativvorschlag | DE | Die Anhänge beinhalten weitere Ausführungen, auf die in den Vorschriften der Verordnung Bezug genommen wird. So unter anderem: die für die KI-Verordnung relevanten Techniken und Konzepte der Künstlichen Intelligenz, eine Liste der Hochrisiko-Systeme oder Ausführungen zur Konformitätsbewertung. |
Ein KI-System ist laut Art. 3 Nr. 1 AI Act ein maschinengestütztes System, das mit unterschiedlichem Autonomiegrad operiert, nach seiner Einführung anpassungsfähig sein kann und Eingaben verarbeitet, um Vorhersagen, Entscheidungen oder Empfehlungen zu erzeugen, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen. Diese Definition basiert auf der OECD-Definition und wurde bewusst gewählt, um international anschlussfähig zu sein und eine einheitliche Bewertung von KI-Systemen in der EU und darüber hinaus zu ermöglichen.
GPAI steht für "General Purpose Artificial Intelligence" – also KI mit allgemeinem Verwendungszweck. Dazu zählen Modelle, die nicht für eine einzelne Aufgabe entwickelt wurden, sondern für verschiedene Einsatzszenarien geeignet sind. Ein Beispiel ist ein Sprachmodell, das in Chatbots, Übersetzungsdiensten, Textklassifizierungen oder Code-Generatoren gleichermaßen funktionieren kann.
Der AI Act verbietet gemäß Art. 5 ausdrücklich den Einsatz von KI-Systemen, die mit den Grundwerten der EU unvereinbar sind. Dazu zählen etwa:
Diese Anwendungen gelten als unannehmbar risikobehaftet und müssen spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten der Verordnung abgeschaltet oder vom Markt genommen werden.
Ein KI-System wird als hochriskant eingestuft, wenn es gemäß Art. 6 AI Act und Anhang III in sensiblen Anwendungsbereichen verwendet wird und eine erhebliche Auswirkung auf Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte entfalten kann. Dazu zählen u.a. KI-Systeme zur biometrischen Identifizierung, in der kritischen Infrastruktur, im Arbeitsumfeld, in Bildungs- und Prüfungssystemen oder in Polizei und Justiz. Die Anforderungen an solche Systeme sind besonders hoch und zielen darauf ab, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu kontrollieren.
Die KI-Verordnung wurde am 1. August 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist zu diesem Zeitpunkt auch formell in Kraft getreten. Die Anwendung erfolgt jedoch stufenweise: Verbotene KI-Systeme müssen ab Februar 2025 abgeschaltet werden, GPAI-Systeme unterliegen ab August 2025 bestimmten Anforderungen. Die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme nach Art. 6 Abs. 2 iVm Anhang III AI Act greifen ab August 2026. Regelungen für Hochrisiko-KI-Systeme nach Art. 6 Abs. 1 AI Act gelten ab August 2027. Die Staffelung soll Unternehmen und Behörden ausreichend Zeit geben, sich auf die Regelungen vorzubereiten.
Die Konformitätsbewertung ist ein Verfahren, mit dem Anbieter die Einhaltung der Anforderungen aus dem AI Act prüfen und nachweisen. Sie umfasst u.a. technische Dokumentation, Risikobewertung, Qualität der Trainingsdaten, Cybersicherheit, Transparenzfunktionen und menschliche Aufsicht.
KI-Reallabore nach Art. 57 ff. des AI Act sind von den zuständigen Behörden eingerichtete kontrollierte Umgebungen, in denen innovative KI-Systeme für einen begrenzten Zeitraum unter regulatorischer Aufsicht entwickelt, trainiert, getestet und validiert werden können. Zweck dieser KI-Reallabore ist es, Innovation zu fördern, Rechtssicherheit für Unternehmen zu schaffen, regulatorisches Lernen zu ermöglichen, Erfahrungen zu sammeln und insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den Marktzugang zu erleichtern. Dabei wird auch die Einhaltung der Anforderungen der KI-Verordnung und anderer relevanter Vorschriften in der Praxis geprüft und begleitet.
Der AI Act enthält in unterschiedlichen Abschnitten spezifische Transparenzanforderungen für Anbieter von KI-Systemen. Diese Anforderungen unterscheiden sich je nach Risikokategorie des Systems und richten sich vor allem an die jeweiligen Nutzer und ggf. zuständige Behörden.
Für KI-Systeme, mit denen Menschen interagieren, gilt insbesondere, dass Nutzer klar, verständlich und rechtzeitig darüber informiert werden müssen, dass sie mit einem KI-System interagieren, sofern dies nicht ohnehin offensichtlich oder aus dem Nutzungskontext ersichtlich ist (Art. 52 Abs. 1 AI Act).
Für Hochrisiko-KI-Systeme gelten erweiterte Pflichten:
Die Transparenzanforderungen beziehen sich primär auf die Information der Nutzer und zuständiger Aufsichtsbehörden; eine vollständige Offenlegung gegenüber der Allgemeinheit ist durch die KI-Verordnung nicht immer vorgesehen.
Ja, dies ergibt sich aus Art. 4 AI Act. Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen sicherstellen, dass alle Personen, die mit dem System arbeiten, entsprechend geschult sind. Diese Schulungen müssen praxisnah auf die jeweilige Anwendung zugeschnitten sein und Aspekte wie Risikoverständnis, Überwachung, Eingriffsmöglichkeiten und Notfallmaßnahmen abdecken.
Sobald ein KI-System auf dem EU-Markt bereitgestellt oder betrieben wird, gilt der AI Act unabhängig vom Ort der Entwicklung oder dem Sitz des Anbieters. Das schafft gleiche Wettbewerbsbedingungen und schützt EU-Bürgerinnen und -Bürger vor unsicheren KI-Systemen.
Der AI Act gilt gem. Art. 2 Abs. 12 nicht für Open-Source-KI-Systeme, es sei denn:
Der AI Act statuiert einige Ausnahmen für Open-Source-KI-Systeme, wie z.B. die Befreiung von Transparenzpflichten unter bestimmten Voraussetzungen.
Der AI Act sieht hohe Geldbußen und weitere Maßnahmen bei Verstößen vor:
Für KMU und Start-ups gelten in jedem Fall die niedrigeren Beträge.
Die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab, z.B. Schwere des Verstoßes, Vorsatz, Kooperation mit Behörden und Schadensausmaß.
Das AI Office (dt.: Büro für Künstliche Intelligenz) ist eine spezialisierte Stelle innerhalb der EU-Kommission. Es koordiniert die Umsetzung der Verordnung, unterstützt nationale Behörden und führt Prüfungen durch. Seine Aufgaben sind in Art. 66 AI Act geregelt.
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