Die KI-Verordnung der EU

Alle relevanten und aktuellen Informationen zur KI-Verordnung (AI Act) auf einen Blick!

Überblick über die KI-Verordnung der EU (AI Act) 

Im April 2021 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (KI), auch bekannt als KI-Verordnung, vorgelegt. Drei Jahre später ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Die KI-Verordnung der EU gilt als fundamentaler Grundstein für die Regulierung von künstlicher Intelligenz in der EU.

Unsere KI-Anwältinnen und -Anwälte stellen Ihnen hier alle notwendigen Informationen sowie den aktuellen Stand der KI-Verordnung der EU bereit. Darunter:

  • Einen Artikel-Feed mit relevanten Artikeln und Kommentaren,
  • den Taylor-Wessing-Gesetzgebungs-Tracker,
  • Links zu allen relevanten Dokumenten, 
  • graphische Übersichten zu spezifischen Themen des AI Acts,
  • ein FAQ
  • sowie relevante Links zu weiteren Informationen und Recherchen der KI-Verordnung.

Wir beraten unsere Mandanten im IT-, Telekommunikations- und Datenschutzrecht und haben besondere Erfahrung in Rechtsfragen der Digitalisierung sowie der Künstlichen Intelligenz.

Da sich die KI-Verordnung der EU noch mitten im Gesetzgebungsprozess befindet und diese Seite laufend aktualisiert wird, möchten wir alle Besucherinnen und Besucher ermutigen, sich mit Ideen und Anregungen einzubringen. Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf!

Datenschutz & Cyber-Sicherheit

Data & Data Protection | Digital Legal Academy 2024: Session #2

23. April 2024
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17. April 2024
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#2: 2024 FinTech Outlook Part 1: Key industry and market trends to watch

Our experts discuss the existing fundraising and M&A environment as well as some key industry developments and drivers that will be of importance for the fintech industry in 2024.

17. April 2024

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KI-Verordnung (AI-Act)

Geplante Richtlinien bezüglich einer „KI-Haftung“ – Anlass für vertragliche Regelungen?

10. April 2024
Briefing

von Dr. Philipp Behrendt, LL.M. (UNSW) und Arno Maria Gotting, M.A., LL.M. (King’s College London)

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Die KI-Verordnung der EU: Gesetzgebungs-Tracker

Die KI-Verordnung (KI-VO) wird als europäische Verordnung im Rahmen eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens nach Art. 294 AEUV erlassen. Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene KI-VO muss vom Europäischen Parlament und vom Ministerrat (Rat der EU) gemeinsam angenommen werden. Bereits im Dezember 2022 hat der Rat seine Position zum Vorschlagsentwurf veröffentlicht. Auch das Europäische Parlament hat im Anschluss in seinen Ausschüssen eine Position ausgearbeitet. Im Falle der KI-VO sind der Binnenmarktausschuss (IMCO) und der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) federführend tätig. Daneben sind weitere Ausschüsse für einzelne Themen und Artikel innerhalb der KI-VO zuständig. Nach der Überarbeitung des Kommissionsentwurfs hat das Plenum über den Gesetzestext abgestimmt. Auf Grundlage des dann vorliegenden Parlamentsvorschlags haben Kommission, Rat und Parlament die finalen Verhandlungen (sog. „Trilog“) aufgenommen. Im Dezember 2023 haben sich die Beteiligten dann vorläufig auf einen abschließenden Entwurf geeinigt, welcher im Januar 2024 veröffentlicht wurde. Im Februar 2024 haben die Mitgliedstaaten und die Parlamentsausschüsse diesem Entwurf zugestimmt.
Am 13. März 2024 fand die dann finale Abstimmung im Europäischen Parlament statt. Kurze Zeit später wird die KI-VO im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 20. Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Nachfolgend finden Sie alle relevanten Dokumente in unserem Gesetzgebungs-Tracker, mit dem wir Sie immer auf den neuesten Stand des Gesetzgebungsverfahrens bringen.

PARLAMENT

Am 27. April 2023 einigte sich das Parlament auf einen Entwurf. Die leitenden Ausschüsse haben am 11. Mai 2023 über den Entwurf abgestimmt. Die finale Abstimmung im Plenum hat im Juni 2023 stattgefunden. Im Januar 2024 wurde die voraussichtlich finale Fassung als Ergebnis der Verhandlungen von Parlament und Rat veröffentlicht. Im März wurde die finale deutsche Fassung zur Verfügung gestellt. 

Datum

Dokument

Dokumententyp

Link

Beschreibung

06. März 2024 Konsolidierte Fassung Konsolidierte Fassung DE Fassung mit voraussichtlich endgültigem Wortlaut und finaler Nummerierung
22. Januar 2024 Abstimmungsfassung Konsolidierte Fassung EN Fassung für die weitere Abstimmungen in den zuständigen Ausschüssen des Parlaments. Enthält den Text, auf den sich die Verhandlungsführer von Parlament und Rat geeinigt haben. 
16. August 2023 Konsolidierte Fassung der KI-Verordnung (EP-Vorschlag) – mit Änderungen –, zusammengestellt von
Taylor Wessing
Konsolidierte Fassung mit Änderungen DE Konsolidierte Version der KI-Verordnung auf Basis der Vorschläge des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission. Diese gibt einen kompakten Überblick über den aktuellen Stand der KI-Verordnung nach Vorstellung des Europäischen Parlaments. Vorliegend handelt es sich um die Variante mit sichtbaren Änderungen. Hier wurden sämtliche Änderungen rot hinterlegt. Vorliegend handelt es sich um die Variante ohne sichtbare Änderungen. Hier wurden sämtliche Änderungen des Europäischen Parlaments in den Text der Kommission integriert.
16. August 2023 Konsolidierte Fassung der KI-Verordnung (EP-Vorschlag) – ohne Änderungen –, zusammengestellt von
Taylor Wessing
Konsolidierte Fassung ohne Änderungen DE Konsolidierte Version der KI-Verordnung auf Basis der Vorschläge des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission. Diese gibt einen kompakten Überblick über den aktuellen Stand der KI-Verordnung nach Vorstellung des Europäischen Parlaments.
14. Juni 2023 Parlamentsvorschlag Abänderungen des Europäischen Parlaments zum Vorschlag der Kommission DE Abänderungen des Europäischen Parlaments vom 14. Juni 2023 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (Gesetz über künstliche Intelligenz) und zur Änderung bestimmter Rechtsakte der Union (COM(2021)0206 – C9-0146/2021 – 2021/0106(COD))“
11. Mai 2023 Durch die federführenden Ausschüsse (IMCO und LIBE) angenommene Position Position zum Legislativvorschlag
EN Auch das Parlament hat in seiner Position zum Legislativvorschlag Änderungsvorschläge gemacht. Insbesondere die hitzigen Diskussionen rund um General-Purpose und Generative AI – prominentestes Beispiel: ChatGPT – gaben Anlass für intensive Überarbeitungen. So wurde die KI-Definition in Einklang mit der Definition der OECD gebracht. Auch wurden weitere KI-Praktiken verboten: Biometrische Identifizierungs-Systeme sollen beispielsweise – anders als ursprünglich vorgeschlagen – vollständig verboten sein ohne etwa Ausnahmen für Fälle terroristischer Angriffe oder Entführungen vorzusehen. General-Purpose AI und Generative AI sollen nach einem gestuften Ansatz reguliert werden. Die Hauptverantwortlichkeit soll hiernach zunächst Wirtschaftsakteuren, die derartige KI in ihre Anwendungen integrieren, zukommen. Anbietern von General-Purpose AI soll lediglich eine unterstützende Rolle mit Transparenzpflichten zukommen. Bei Generative AI, wie z.B. ChatGPT, hingegen muss eine Zusammenfassung der urheberrechtlich geschützten Trainingsdaten bereitgestellt werden sowie offengelegt werden, dass der Text KI-generiert ist. Für die Klassifizierung als Hochrisiko-KI-System soll nun zusätzlich Voraussetzung sein, dass das System ein erhebliches Risiko für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte von Menschen darstellt.
RAT DER EU

Datum

Dokument 

Dokumententyp

Link

Beschreibung

22. Januar 2024 Abstimmungsfassung Vier-Spalten-Dokument EN Fassung für die Abstimmungen im Rat am 24. Januar 2024 und am 2. Februar 2024. Enthält die ursprüngliche Fassung des Vorschlags zur KI-Verordnung der Kommission, die Änderungswünsche gem. der Verhandlungspositionen von Rat und Parlament und den Text der Einigung der Verhandlungsführer. 
 06. Dezember 2022 Allgemeine Ausrichtung
Finale Position zum Legislativvorschlag
DE Der Rat hat in seiner Position Änderungsvorschläge gegenüber dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag gemacht. So beinhaltet die Position beispielweise eine eingeschränkte KI-Definition. Zudem sollen KI-Systeme, die militärischen Zwecken oder der nationalen Sicherheit dienen, sowie KI-Nutzungen durch Privatpersonen vom Anwendungsbereich ausgenommen werden. Social Scoring soll auch für Private – und nicht nur für Behörden – verboten sein. Aber auch die Liste der Hochrisiko-KI-Systeme wurde angepasst: So sollen z.B. KI-Systeme zur Aufdeckung von Deepfakes durch Strafverfolgungsbehörden sowie zur Kriminalanalyse und Auswertung großer Datensätze nicht mehr als hochriskant eingestuft werden. Als Hochrisiko-KI-Systeme ergänzt wurden hingegen KI-Systeme zur Risikobewertung bei Lebens- und Krankenversicherungen sowie zur Verwendung als Sicherheitskomponenten in kritischer digitaler Infrastruktur.
 25. November 2022 Vermerk zu Allgemeiner Ausrichtung vom Ausschuss der Ständigen Vertreter an das Generalsekretariat des Rates Position zum Verordnungsvorschlag DE  
KOMMISSION

Datum

Dokument

Dokumententyp

Link

Beschreibung

28. September 2022 Entwurf KI-Haftungs-Richtlinie Legislativvorschlag
DE  Die vorgeschlagene Richtlinie soll die zivilrechtlichen Regeln gesetzlicher Haftung an das KI-Zeitalter anpassen. Hierzu sieht sie insbesondere Offenlegungspflichten für Beweismittel und widerlegbare Vermutungen vor. Diese sollen greifen, wenn Pflichten unter der KI-Verordnung verletzt werden und so die Erfolgsaussichten von Geschädigten auf Schadensersatz verbessern. Die KI-Haftungs-Richtlinie ist somit eng mit der KI-Verordnung verzahnt.
21. April 2021 Entwurf KI-Verordnung

Legislativvorschlag DE

Der Legislativvorschlag teilt nach seinem verfolgten risikobasierten Ansatz KI-Systeme in vier verschiedene Risiko-Kategorien ein. Darauf aufbauend beinhaltet der Vorschlag Regelungen zu Verboten, legt strenge Anforderungen und Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme fest und sieht entsprechend mildere Transparenzpflichten für andere KI-Systeme vor. So sollen Entwicklung, Inverkehrbringen und Nutzung von KI-Systemen in der Europäischen Union harmonisiert geregelt werden. 
 21. April 2021 Entwurf KI-Verordnung Anhang Legislativvorschlag DE Die Anhänge beinhalten weitere Ausführungen, auf die in den Vorschriften der Verordnung Bezug genommen wird. So unter anderem: die für die KI-Verordnung relevanten Techniken und Konzepte der Künstlichen Intelligenz, eine Liste der Hochrisiko-Systeme oder Ausführungen zur Konformitätsbewertung.

Weitere relevante Dokumente zur KI-Verordnung

EUROPÄISCHE INSTITUTIONEN UND BERATENDE ORGANE (ohne Gesetzgebungsbefugnis)

Datum

Dokument

Dokumententyp

Link

Beschreibung

29. Dezember 2021 Europäische Zentralbank I
Europäische Zentralbank II
Stellungnahme DE 
DE
 
02. Dezember 2021 Europäischer Ausschuss der Regionen Stellungnahme DE
 
22. September 2021 Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EESC) Stellungnahme
DE
 
18. Juni 2021 Europäischer Datenschutzausschuss (EDPB) und Europäischer Datenschutzbeauftragter (EDPS) Stellungnahme DE   
21. April 2021 Finale Folgenabschätzung
(EU-Kommission)
Folgenabschätzung EN  
23. Juli 2020 Vorläufige Folgenabschätzung
(EU-Kommission)
Folgenabschätzung EN
 
19. Februar 2020 Weißbuch
(EU-Kommission)
  EN  
08. April 2019 Europäische Kommission zu Leitlinien für vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz Leitlinien DE   
07. Dezember 2018 Koordinierter Plan zu Künstlicher Intelligenz von der Europäischen Kommission
Anhang zum koordinierten Plan
Koordinierter Plan DE
DE
 
25. April 2018 KI-Strategie der Europäischen Kommission Strategie DE   
SONSTIGE

Datum

Dokument

Dokumententyp

Link

Beschreibung

 25. November 2022 Erklärung Deutschlands zur Allgemeinen Ausrichtung des Rates der EU Vermerk DE  
 November 2022 Intellera Consulting Bericht EN  Schätzung der Compliance Kosten für einen kleinen bis mittelgroßen KI-Anbieter
 November 2022 Open Loop
(unterstützt von Meta)
Bericht EN  Erprobung einiger Artikel des AI-Gesetzes mit Unternehmen, um zu bewerten, wie verständlich, durchführbar und wirksam sie sind
05. Oktober 2022 European Digital SME Alliance Stellungnahme  EN   
05. Oktober 2022 Europäischer Kooperationsausschuss der Werkzeugmaschinenindustrie (CECIMO) Stellungnahme   EN   
26. September 2022 Sachverständige im Bundestag Stellungnahme  DE   
19. September 2022
Deutsche Stellungnahme Stellungnahme  EN   
30. März 2022 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft Stellungnahme  DE  
25. November 2021 Deutscher Anwaltsverein Stellungnahme  DE   
10. August 2021 Deutsche Kreditwirtschaft Stellungnahme  DE  
06. August 2021 Deutscher Verband der Elektro- und Digitalindustrie Stellungnahme  DE   
06. August 2021 Deutscher KI-Verband Stellungnahme  EN  
06. August 2021 Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDM) Stellungnahme 
 
04. August 2021 Bundesverband für Medizintechnologie Stellungnahme  DE  
30. Juni 2021 Deutscher Juristinnenbund Stellungnahme 

DE

 

KI-Verordnung (AI Act) – Übersichten

AI act tracker

KI-Verordnung: Zuständigkeiten Parlamentsausschüsse

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KI-Verordnung: Bußgelder

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AI act tracker

KI-Verordnung: Addressaten

Mehr erfahren (PDF)

Mehr

KI-Verordnung: Verbotene KI-Praktiken

Mehr erfahren (PDF)

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FAQ zur KI-Verordnung (erstellt mithilfe von ChatGPT)

Was ist Künstliche Intelligenz?

Laut KI-Verordnung ist ein KI-System definiert als „ein maschinengestütztes System, das für einen in wechselndem Maße autonomen Betrieb ausgelegt sind, das nach seiner Einführung anpassungsfähig sein kann und das aus den erhaltenen Eingaben für explizite oder implizite Ziele ableitet, wie Ergebnisse wie etwa Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen hervorgebracht werden, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können“.

Diese Definition entspricht der Definition der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Diese Verwendung einer international entwickelten und anerkannten Definition kann deren Akzeptanz und die Harmonisierung fördern.

Was regelt die KI-Verordnung der EU?

Die KI-Verordnung ist eine Verordnung der Europäischen Union, die darauf abzielt, einen legalen Rahmen für die Entwicklung, den Einsatz und die Nutzung von KI-Systemen in der EU zu schaffen. Die Verordnung soll sicherstellen, dass die in der EU eingesetzten KI-Systeme transparent, zuverlässig und sicher sind und die Anbieter und Betreiber die Grundrechte und -werte respektieren.

Die KI-Verordnung deckt ein breites Spektrum von KI-Anwendungen ab, darunter unter anderem:

  • Biometrische Identifizierungs- und Klassifizierungssysteme
  • Kritische Infrastrukturen, wie z.B. Verkehrs- und Energiesysteme
  • Bildungs- und Berufsbildungssysteme
  • Systeme zur Verwaltung von Beschäftigung, Arbeitnehmern und Humanressourcen
  • Strafverfolgungs- und Justizsysteme
  • Marketing- und Werbesysteme
  • Systeme für Personalbeschaffung und Personalwesen
  • Systeme zur sozialen Bewertung

Die Verordnung regelt eine Vielzahl von Aspekten im Zusammenhang mit der Entwicklung, Bereitstellung und Nutzung von KI-Systemen, einschließlich:

  • Klassifizierung von KI-Systemen: Die Verordnung unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von KI-Systemen, je nach dem Grad des Risikos, das sie darstellen. Hochrisiko-KI-Systeme, wie z.B. autonome Fahrzeuge oder Systeme zur Bewertung von Kreditwürdigkeit, unterliegen strengeren Anforderungen und Kontrollen als KI-Systeme mit geringerem Risiko, wie z.B. Chatbots.
  • Anforderungen an KI-Systeme: Die Verordnung legt Mindestanforderungen fest, die KI-Systeme erfüllen müssen, um sicher, transparent, zuverlässig und verantwortungsbewusst zu sein. Dazu gehören Anforderungen an die Datenqualität, die menschliche Überwachung und Kontrolle, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen sowie die Einhaltung ethischer Grundsätze.
  • Konformitätsbewertung und Zertifizierung: Die Verordnung sieht vor, dass Hochrisiko-KI-Systeme einer Konformitätsbewertung und Zertifizierung unterzogen werden müssen, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen und Standards der Verordnung entsprechen.
  • Verantwortung und Sanktionen: Die Verordnung legt fest, dass die Verantwortung für den Einsatz von KI-Systemen primär bei den Anbietern und Betreibern der Systeme liegt und sieht etwaige Sanktionen für Verstöße gegen die Verordnung vor.
  • Überwachung und Aufsicht: Die Verordnung sieht vor, dass die Mitgliedstaaten der EU geeignete Überwachungs- und Aufsichtsbehörden einrichten, um sicherzustellen, dass die Anforderungen und Standards der Verordnung eingehalten werden.

Mit der KI-Verordnung wird auch ein Europäisches Amt für Künstliche Intelligenz („AI Office“) eingerichtet, das gemeinsam mit mitgliedstaatlichen Behörden für die Überwachung der Umsetzung und Durchsetzung der Verordnung in der gesamten EU zuständig sein wird.

Wer ist von der KI-Verordnung betroffen?

Die KI-Verordnung wird ein breites Spektrum von Akteuren betreffen, die an der Entwicklung, dem Einsatz und der Nutzung von KI-Systemen in der EU beteiligt sind. Insbesondere wird die KI-Verordnung für die folgenden Akteure relevant:

  • KI-Entwickler und -Anbieter: Unternehmen und Organisationen, die KI-Systeme in der EU entwickeln oder anbieten, müssen die in der Verordnung festgelegten Anforderungen und Pflichten einhalten.
  • Betreiber von KI-Systemen: Unternehmen und Organisationen, die KI-Systeme in der EU betreiben, müssen sicherstellen, dass sie die in der Verordnung festgelegten Anforderungen und Pflichten einhalten.
  • Aufsichtsbehörden und weitere Behörden: Die nationalen Behörden in der EU werden für die Durchsetzung der Verordnung verantwortlich sein und sicherstellen, dass die in ihren jeweiligen Ländern eingesetzten KI-Systeme die in der Verordnung festgelegten Anforderungen und Pflichten erfüllen. Das AI-Office der Europäischen Union wird die nationalen Behörden in dieser Hinsicht anleiten und unterstützen.
  • Verbraucher und Bürger: Die Verordnung zielt darauf ab, die Rechte und Interessen der Verbraucher und Bürger in der EU zu schützen, die mit KI-Systemen interagieren. Dazu gehört auch, dass KI-Systeme transparent sind und dass die Nutzer über den Einsatz von KI in ihrer Interaktion mit Unternehmen und Organisationen informiert werden.
Ist die KI-Verordnung auch außerhalb der EU relevant?

Die KI-Verordnung zielt in erster Linie darauf ab, die Entwicklung, den Einsatz und die Nutzung von KI-Systemen in der EU zu regeln. Angesichts des globalen Charakters der KI-Branche und des Potenzials, dass KI-Systeme in mehreren Ländern eingesetzt werden können, werden die Auswirkungen der Verordnung jedoch wahrscheinlich über die Grenzen der EU hinaus spürbar sein.
Es gibt einige Gründe, warum die KI-Verordnung auch außerhalb der EU von Bedeutung sein kann:

  • Die Einhaltung der KI-Verordnung kann für Unternehmen erforderlich sein, die in der EU tätig sind oder KI-Systeme für Kunden in der EU bereitstellen. Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, die KI-Systeme für Kunden in der EU anbieten, müssen sicherstellen, dass ihre Systeme die in der Verordnung festgelegten Anforderungen und Verpflichtungen erfüllen.
  • Die KI-Verordnung kann die Entwicklung von KI-Vorschriften in anderen Rechtsordnungen beeinflussen. Andere Länder und Regionen könnten den Regulierungsansatz der EU als Vorbild für ihre eigenen KI-Vorschriften nehmen oder versuchen, ihre Vorschriften an die EU-Standards anzugleichen, um den grenzüberschreitenden Handel und die Zusammenarbeit zu erleichtern.
  • Der Fokus der KI-Verordnung auf ethische und vertrauenswürdige KI könnte einen Präzedenzfall für die globale KI-Governance schaffen. Die Betonung der Verordnung, die sicherstellt, dass KI-Systeme grundlegende Rechte und Werte wie die Menschenwürde und die Privatsphäre respektieren, spiegelt einen wachsenden globalen Konsens über die Notwendigkeit einer ethischen und verantwortungsvollen KI wider.
Ab wann gilt die KI-Verordnung?

Die KI-Verordnung ist noch nicht verabschiedet. Die Europäische Kommission schlug die Verordnung im April 2021 vor, und sie muss vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU geprüft und genehmigt werden, bevor sie Gesetz werden kann.
Der Rat der EU hat am 6. Dezember 2022 seine allgemeine Ausrichtung zum Vorschlag der KI-Verordnung veröffentlicht. Während der letzten Abstimmungen im Parlament sorgten insbesondere hitzige Diskussionen über neue, disruptive KI-Anwendungen auf dem Markt – Stichwort: ChatGPT – für Verzögerungen im Prozess. Am 27. April 2023 einigte sich das Parlament auf einen Entwurf seiner Stellungnahme. Die leitenden Ausschüsse stimmten am 11. Mai 2023 über den Entwurf ab. Die finale Abstimmung im Plenum hat im Juni 2023 stattgefunden. Im Trilogverfahren haben sich die Beteiligten im Dezember 2023 inoffiziell auf einen finalen Entwurf geeinigt. Die Mitgliedstaaten und die Beteiligten Parlaments-Ausschüsse haben diesem Entwurf im Februar 2024 zugestimmt. Die finale Abstimmung im Europäischen Parlament erfolgte am 13. März 2024. Kurze Zeit später wird die KI-VO im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt dann am 20. Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Vollständige Geltung entfalten die Normen 24 Monate nach dem Inkrafttreten, wobei für einige KI-Systeme ein abgestuftes Verfahren vorgesehen ist, das einige Regelungen schon vorher anwendbar macht: 

  •  6 Monate nach Inkrafttreten (ca. November 2024): Abschaltung verbotener KI-Systeme.
  • 12 Monate nach Inkrafttreten (ca. Mai 2025): Verpflichtungen für GPAI-Systeme werden anwendbar.
  • 24 Monate nach Inkrafttreten (ca. Mai 2026): Alle Vorschriften der KI-VO werden anwendbar, insbesondere die für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III.
  • 36 Monate nach Inkrafttreten (ca. Mai 2027): Verpflichtungen für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang II werden anwendbar.
 

Mit Künstlicher Intelligenz zum Erfolg: Wie DeepL KI nutzt

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AI – are we getting the balance between regulation and innovation right?

Interface-Ausgabe vom 9. Mai 2023

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