Was die KI-Verordnung jetzt verlangt – und wie Sie rechtssicher KI im Franchise- und Vertriebssystem einsetzen
Co-Autorin: Acelya Tekin
Welche Anwendungen wie Chatbots, Bonitätsscoring oder automatisierte Franchise-Schulungen sind künftig im Vertrieb erlaubt, verboten oder transparenzpflichtig? Und ab wann greifen welche Pflichten für Anbieter, Franchisegeber und Vertriebspartner? Der Beitrag in ZVertriebsR 2025, Heft 5, S. 285 ff. bietet eine fundierte, praxisnahe Analyse der EU-Verordnung 2024/1689 über Künstliche Intelligenz (KI-VO) – mit Fokus auf typische Einsatzfelder und Vertragsgestaltung im Franchise- und Vertriebssystem.
Relevante Fristen im Überblick:
- seit 2. Februar 2025:
- Verbot manipulativer & diskriminierender KI-Praktiken (Art. 5 KI-VO)
- Pflicht zur AI Literacy: Anbieter & Betreiber müssen geeignete KI-Kompetenz des Personals sicherstellen (Art. 4 Abs. 1 KI-VO)
- seit 2. August 2025:
- Anwendung der Regelungen zu General Purpose AI (Kapitel V KI-VO)
- ab 2. August 2026:
- Vollanwendung der Risikoklassen – inkl. Hochrisiko-KI (Art. 6)
Drei zentrale Takeaways:
- KI ist nicht gleich KI:
Die Risikoeinstufung hängt nicht nur von der Technologie, sondern vom konkreten Einsatzkontext ab – etwa bei Bonitätsscorings, Empfehlungs-Engines oder Performance-Auswertungen im Franchising.
- Verträge müssen mitwachsen:
Franchise- und Vertriebsverträge sollten Rollen, Pflichten und Haftungsgrenzen rechtssicher abbilden – z. B. nach Art. 16 (Anbieterpflichten) und Art. 25 KI-VO (Pflichten bei wesentlichen Änderungen).
- Pflichten beginnen früher als gedacht:
Viele Unternehmen unterschätzen, dass KI-Kompetenz, Transparenz und Governance bereits 2025 rechtlich gefordert sind – hier lohnt sich frühzeitige vertragliche Umsetzung.
Ergänzend zur gesetzlichen Pflichterfüllung lohnt ein Blick auf freiwillige Kodizes: Mit dem EU Code of Practice für General Purpose AI liegt erstmals ein europaweiter Rahmen für Transparenz- und Sicherheitsanforderungen vor, der für Anbieter von GPAI-Modellen als künftiger Referenzmaßstab für Compliance-Praxis gilt. Praxisleitlinien hierzu finden sich im aktuellen Bitkom-Umsetzungsleitfaden zur KI-Verordnung.
Der Beitrag schließt an die Voranalysen zu „KI & CE– Die KI-VO, das Produktsicherheitsrecht für Künstliche Intelligenz“ (ZfPC 2024, 111 ff.) und „Robots, Cobots & Co.“ (ZfPC 2025, 6 ff.) [beide mit Checklisten] an – nun erstmals mit Fokus auf der Vertriebs- und Vertragspraxis.
Jetzt lesen – und Vertriebssysteme 2025+ zukunftssicher aufstellen, die Analyse zur KI-Verordnung – mit Praxisbezug und Vertragsimpulsen: ZVertriebsR 2025, 285 ff.