15. Juni 2026
Anpfiff - Arbeitsrechtliche Spielregeln zur WM – 3 von 4 Insights
In diesem Jahr findet die Fußball-WM in Nordamerika statt. Viele Spiele werden in Deutschland spätabends oder mitten in der Nacht angepfiffen. Wer allerdings bis vier Uhr mitfiebert, ist am nächsten Vormittag selten in Bestform. Für HR beginnt damit die Hochsaison der „Fußball-Grippe“ – auffällig viele Krankmeldungen rund um Spieltage. Der folgende Beitrag beleuchtet, welche Reaktionsmöglichkeiten Arbeitgeber in diesen Fällen haben.
Grundsätzlich gilt, dass eine ordnungsgemäß ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einen hohen Beweiswert hat. Der bloße Verdacht, jemand habe „blaugemacht“, ist nicht ausreichend, um z.B. die Entgeltfortzahlung zu verweigern. Verweigert man die Entgeltfortzahlung etwa allein deshalb, weil ein Ausfall verdächtig nah am Achtelfinale liegt, riskiert man, am Ende doch zahlen zu müssen und sich angreifbar zu machen.
Dennoch ist die Rechtsprechung in den vergangenen Jahren strenger geworden: Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann erschüttert werden, wenn der Arbeitgeber konkrete Tatsachen vorträgt, die ernsthafte Zweifel an ihr begründen. Gelingt das, muss die oder der Beschäftigte im Streitfall selbst beweisen, welche konkreten Beschwerden bestanden.
Für die kommenden Wochen der Fußball-WM könnten insbesondere folgende Umstände Anlass geben, eine Krankmeldung in Frage zu stellen:
Entgeltfortzahlung: zahlen oder zurückhalten?
Liegen solche Umstände vor, kann der Arbeitgeber überlegen, die Entgeltfortzahlung vorerst zurückzuhalten. Dabei hilft folgende Leitlinie:
Um eine solche Entscheidung fundiert treffen zu können, sollten entsprechende Umstände nachvollziehbar dokumentiert werden; nur bei ausreichenden Anhaltspunkten für einen erschütterten Beweiswert ist das Zurückhalten gerechtfertigt. Stellt sich später heraus, dass tatsächlich keine Arbeitsunfähigkeit vorlag, kann über weitere Maßnahmen – z.B. eine Abmahnung oder den Ausspruch einer Kündigung – nachgedacht werden.
Letztendlich entscheidet die konkrete Faktenlage. Krankheitstage, etwaige Muster sowie abgelehnte Urlaubsanträge sollten insbesondere in den kommenden Wochen sauber dokumentiert werden. Nur auf einer solchen Grundlage lässt sich die Entgeltfortzahlung berechtigt zurückhalten oder über weitere Maßnahmen entscheiden. Wer dagegen allein einem unguten Bauchgefühl folgt, läuft Gefahr, am Ende selbst ins Abseits zu geraten.