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TOP Anwältin 2026 für IT-Recht
Wiebke Reuter ist Mitglied der Practice Area Technology, Media & Telekommunikation. Als Fachanwältin für Informations- und Technologierecht berät sie Unternehmen mit umfassender Expertise in sämtlichen Fragen des Datenschutzrechtes sowie anderen technologierechtlich relevanten Themen.
Dazu zählen unter anderem die Beratung zu internationalem Datentransfer – sowohl konzernintern als auch darüber hinaus – und die praxisorientierte Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen bei der Konzeption und Implementierung komplexer Digitalisierungsprojekte. Ein Fokus ihrer Tätigkeit liegt dabei auf der zukunftsweisenden Beratung zu Schnittstellen mit Künstlicher Intelligenz (KI), bei der sie Unternehmen dabei unterstützt, innovative Technologien sicher und rechtskonform einzusetzen. Ferner begleitet sie Mandantinnen und Mandanten bei Verhandlungen mit den Datenschutzaufsichtsbehörden sowie gerichtlichen Auseinandersetzungen, einschließlich Verteidigung gegen datenschutzrechtliche Ansprüche vor den Arbeitsgerichten.
Datentransfers nach China im Fokus jüngster noyb-Beschwerden, in: ZD-Aktuell 2025, Heft 2, gemeinsam mit Rita Fromm
Uber erhält Bußgeld i.H.v. EUR 290 Mio. wegen unzulässiger Datenübermittlung ins Drittland“, in: ZD-Aktuell 2024, Heft 18, gemeinsam mit Paul Voigt
Update zu Anforderungen an Drittlandsübermittlungen, in: DSB 2024, gemeinsam mit Paul Voigt
Die neuen Standardvertragsklauseln – Best Practice, Datenschutzberater 11/2022, 309-312, gemeinsam mit Paul Voigt
INTERNATIONALE DATENTRANSFERS - Eine Handreichung, Stiftung Datenschutz, November 2021, gemeinsam mit Paul Voigt
Lehrbeauftragte an der Bucerius Law School (Hamburg) für die Vorlesung Technologierecht (Teil Datenschutzrecht) (seit 2020)
Der Umgang mit Personenbildnissen nach Inkrafttreten der DSGVO, ZUM 2020, 31-37, gemeinsam mit Johanna Schwarz
Beiträge in Schwarz, Handbuch des Film-, Fernseh- und Videorechts, 6. Aufl. 2020 (Kapitel 22a „Datenschutzrecht für Filmunternehmen“ (zus. mit Johanna Schwarz), Kapitel 25 „Recht am eigenen Bild“, Kapitel 25b „Besondere Anforderungen und Problemfelder bei der Anwendung der DS-GVO auf Filmaufnahmen von Personen“ (zus. mit Johanna Schwarz))
Kommentierung des § 4 BDSG, in Taeger/Gabel, BDSG/DSGVO, Kommentar, seit 3. Aufl. 2019, gemeinsam mit Jan Grabenschröer
Elektronische Vergabe und Datenschutz, NZBau 2019, 226-231, gemeinsam mit Michael Brüggemann, Paul Voigt
Platform-to-Business-Verordnung: Neue Anforderungen für Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten und Online-Suchmaschinen ab Juli 2020, MMR 2019, 783-787, gemeinsam mit Paul Voigt
Umgang mit sensiblen Daten bei allgemeiner Videoüberwachung: Zulässigkeit der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, ZD 2018, 564-569
TOP Anwältin 2026 für IT-Recht
von Wiebke Reuter, LL.M. (London) und Rita Fromm, Maître en droit
Pro-Bono-Projekt: SIGU veröffentlicht mit Taylor Wessing umfassendes FAQ für soziale Unternehmen und Start-ups
von mehreren Autoren
Artikel 48 DSGVO – Neue EDSA-Leitlinien schaffen Klarheit bei Datenanfragen aus Drittstaaten
von Tim de Klerck und Solange Baris
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von Mike Vallance
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