27. März 2024
Ein entscheidender Schritt für Start-ups auf dem Weg zum Erfolg ist die Sicherstellung, dass ihre Innovationen und Geschäftsgeheimnisse angemessen geschützt sind. In einer zunehmend wettbewerbsorientierten Geschäftswelt sind Vertraulichkeitsvereinbarungen und Material Transfer Agreements (MTAs) zu unverzichtbaren Instrumenten geworden. Diese rechtlichen Vereinbarungen dienen nicht nur dazu, einzelne Informationen und Materialien für bestimmte Zwecke an Dritte zu übertragen und sensible Informationen zu schützen, sondern auch dazu, die Rechte und Verpflichtungen zwischen den beteiligten Parteien zu klären.
Vertraulichkeitsvereinbarungen, auch bekannt als Non-Disclosure Agreements (NDAs) oder Confidentiality Agreements (CDAs), sind Vereinbarungen zum Zwecke des Schutzes sensibler Informationen zwischen Parteien. Sie sind von entscheidender Bedeutung für Unternehmen, insbesondere für Start-ups, die häufig mit vertraulichen Daten, Geschäftsgeheimnissen und innovativen Ideen arbeiten. Diese Vereinbarungen legen Bedingungen fest, unter denen Informationen ausgetauscht werden können und verpflichten die Parteien dazu, diese Informationen geheim zu halten und nicht ohne Zustimmung der anderen Partei offenzulegen. Gerade mit Blick auf bspw. nicht patentiertes geistiges Eigentum ist dies unerlässlich. Für Start-ups können Vertraulichkeitsvereinbarungen eine Schlüsselrolle bei der Sicherung von Investitionen, Partnerschaften und der Entwicklung von Geschäftsstrategien spielen. Insgesamt sind Vertraulichkeitsvereinbarungen ein unverzichtbares Instrument für Start-ups, um ihre wertvollen Ressourcen zu schützen und gleichzeitig ihre Innovationskraft zu bewahren.
Vertraulichkeitsvereinbarung können nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit grundsätzlich frei durch die Parteien erstellt werden. Diese wesentlichen Punkte sollten jedoch beachtet werden:
Material Transfer Agreements (MTAs) werden oft vor Beginn einer engen Zusammenarbeit abgeschlossen (z.B. im Rahmen von Machbarkeitsstudien). MTAs gehen über den Umfang von Vertraulichkeitsvereinbarungen hinaus, indem sie auch den Austausch von IP-rechtlich geschütztem Material (wie bspw. Zelllinien) und damit im Zusammenhang stehenden Know-how zwischen Parteien regeln. Dabei legen die Parteien fest, wie das Material verwendet werden darf, wobei die Partei, die das Material zur Verfügung stellt (der „Materialgeber“) bestimmte Einschränkungen festlegen kann. MTAs dienen auch dazu, den Materialgeber vor potenzieller Haftung zu schützen, insbesondere wenn das übermittelte Material infektiös oder gefährlich ist oder speziellen Vorschriften unterliegt. In der Regel strebt der Materialgeber an, Rechte an den Forschungsergebnissen zu erhalten, die aus der Verwendung des Materials resultieren. Auch dies kann durch die MTAs zwischen den Parteien vereinbart werden.
Bei der Gestaltung von Material Transfer Agreements (MTAs) sind einige wichtige Punkte zu beachten:
To Do / Empfehlung: Es ist unerlässlich, vor der Offenlegung von Informationen an Dritte eine Vertraulichkeitsvereinbarung abzuschließen. Flankierend hierzu sollten auch MTAs bereits in einem frühen Stadium der Zusammenarbeit abgeschlossen werden, um auch die übertragenen Materialien rechtlich zu schützen. Wir empfehlen, ein eigenes Vorlagenmuster zu verwenden und nach Möglichkeit nicht mit einer Vorlage der Gegenseite zu arbeiten. Vor Abschluss einer Vereinbarung wird in jedem Fall eine anwaltliche Prüfung empfohlen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Aspekte angemessen berücksichtigt werden.
Für weitere Details folgen Sie unserer Webinarreihe "Life Sciences Start-Ups Coffee Break" und sehen Sie sich das Webinar zu Vertraulichkeitsvereinbarungen und MTAs an oder kontaktieren Sie uns hier.
von Dr. Daniel Tietjen und Sherin Sayed
von Dr. Manja Epping und Sherin Sayed
von Dr. Daniel Tietjen und Sherin Sayed