3. November 2022
Newsletter Technology - November 2022 – 2 von 4 Insights
Die datenschutzrechtskonforme Gestaltung von Cookie-Bannern ist weiterhin ein sich permanent in der Anforderungsverschärfung befindliches Thema. Dies mag wohl unter anderem darin begründet sein, dass Cookie-Banner, ähnlich wie Datenschutzhinweise, auch für Dritte (also insbesondere Aufsichtsbehörden) jederzeit einsehbar sind. Damit sind sie auf Rechtmäßigkeit leicht kontrollierbar.
Die sich stetig erhöhenden Ansprüche an Cookie-Banner betreffen zum einen die inhaltlichen Anforderungen. Diese haben durch das Ende 2021 eingeführte TTDSG und die „Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden für Anbieter:innen von Telemedien“ von der DSK (=Datenschutzkonferenz) noch einmal Konkretisierungen, teilweise auch Ergänzungen, erfahren.
Zum anderen betreffen die Anforderungsverschärfungen aber auch die sprachliche, strukturelle und visuelle Darstellung von Cookie-Bannern, was unter dem Begriff „Dark Patterns“ diskutiert wird. Bisher war diese Thematik in der Praxis kaum und wenn überhaupt nur von Gerichten in vereinzelten Entscheidungen berücksichtigt worden. Die Rechtsprechung hatte sich im Hinblick auf eine unterschiedliche visuelle Gestaltung der Buttons für das Akzeptieren aller Cookies (= grüne anklickbare Schaltfläche) sowie der Buttons für die Beschränkung auf die notwendigen Cookies (= blasse Schaltfläche, die nicht als solche zu erkennen ist) damit befasst. Nach Ansicht der Rechtsprechung kann danach auch die Art der visuellen Gestaltung einer datenschutzrechtlichen Einwilligung in einem Cookie-Banner zu deren Unwirksamkeit führen.
Eine erhöhte Bedeutung dürfte Dark Patterns zudem in Zukunft schon deswegen zukommen, weil das Europäische Zentrum für digitale Rechte (NYOB) im März 2022 begonnen hat Cookie-Banner zu prüfen. Bei NYOB handelt es sich um eine NGO, die auf die Überwachung der Einhaltung des Datenschutzes in Europa ausgerichtet ist. Ab Mai 2022 wurden von NYOB mehr als 500 Unternehmen zur Anpassung ihrer Cookie-Banner aufgefordert. Im Hinblick auf Unternehmen, die der Aufforderung zur Anpassung nicht nachgekommen waren, wurden im August 2022 Beschwerden bei den jeweils zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörden eingereicht. Des Weiteren enthält der Digital Services Act („DSA“) ergänzend weitere Vorschriften, die voraussichtlich ab 2024 dem Einsatz von „Dark Patterns“ entgegenwirken werden. Der DSA soll für Online-Plattformen (z.B. Social-Media-Anbieter wie Facebook) unter anderem die Nutzerrechte stärken; hierzu zählt dann auch die Regulierung von Dark Patterns. Darüber hinaus enthält der DSA Regelungen, nach denen die Europäische Kommission bestimmte Gestaltungen vorschreiben kann – diese Regeln könnten dann auch der Standard für Cookie-Banner werden.
Bisher war die Qualifizierung, was bereits als Dark Pattern zu bewerten ist (und damit insb. gegen die DSGVO verstößt) und was noch als zulässige sprachliche, strukturelle und visuelle Darstellung von Cookie-Bannern zu bewerten ist, mit großer Unsicherheit behaftet. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) hat im März 2022 durch seine „Guidelines 3/2022 on Dark patterns in social media platform interfaces: How to recognise and avoid them“ eine gewisse Konturierung vorgenommen. Insofern ist darauf hinzuweisen, dass sich die EDPB Leitlinie zu Dark Patterns zwar nicht konkret auf Cookie-Banner bezieht, sondern vornehmlich auf „Social Media Plattformen“ abzielt. Vereinzelt sind aber in der EDPB Leitlinie jedoch auch spezielle Hinweise und Beispiele zu Cookie-Bannern sowie übertragbare Wertungen zu finden.
Welche Anforderungen aus der EDPB Leitlinie konkret für die Gestaltung von Cookie-Bannern abgeleitet werden können, soll nachfolgend näher untersucht werden.
Ausgehend von der EDPB Leitlinie dürften zumindest die nachfolgenden Fallgruppen von sprachlichen, strukturellen und visuellen Elementen von Cookie-Bannern in der Regel risikobehaftet sein:
Neben diesen aufgeführten Fallgruppen, gibt es noch eine Vielzahl von weiteren sprachlichen, strukturellen und visuellen Elementen, die ggf. als Dark Pattern bewertet werden könnten. Aus Sicht einer Aufsichtsbehörde wird es wohl auch darauf ankommen, inwiefern mehrere solcher Elemente in einem Cookie-Banner zusammentreffen und damit in einer Zusammenschau die tatsächliche Datenverarbeitung von der Erwartungshaltung eines Nutzers/Websitebesuchers abweicht.
Teilweise hatte sich im Bereich der Cookie-Banner eine Gestaltung als Standard etabliert, die darauf abzielte es dem Nutzer möglichst schwer zu machen, so wenige Cookies wie möglich zuzulassen. Ob diese Art von Cookie-Bannern auch weiterhin von größeren Unternehmen verwendet werden, wird sich in den nächsten Monaten zeigen. Dies wird maßgeblich auch davon abhängen, inwiefern NYOB Druck auf Unternehmen mit derartigen Cookie-Bannern ausüben kann und inwiefern die Aufsichtsbehörden insofern mitziehen und auch tatsächlich dagegen vorgehen.
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