5. Februar 2021
Mit einer weichen oder harten Patronatserklärung (engl. letter of comfort), Bürgschaft, (Bank-)Garantie, Warenkreditversicherung, Hermesdeckung, Dokumenten-Inkasso, Export-Factoring, Vorauszahlung oder vielleicht mit einem sog. Dokumenten-Akkreditiv (engl. letter of credit)? Organisationen wie die internationale Handelskammer (ICC) glänzen mit zahlreichen Mustern für solche Instrumente, die für den jeweiligen Einzelfall eine optimale Sicherung erlauben sollen (z.B. URDG 758, ERA 600, ERI 522). Gerade vor dem Hintergrund aktueller Unwägbarkeiten (Stichwort Pandemie, Brexit oder Embargos) kommt der Absicherung beim Export eine große Bedeutung zu. Weitere Einzelheiten zu möglichen Auswirkungen derartig einschneidender Ereignisse auf die Lieferketten, finden Sie ein unserem Leitfaden – „Die neue Nähe in der Lieferkette!?“.
Wenn Sie sich nun etwa für das Dokumenten-Akkreditiv entschieden haben, stellen sich gleich die nächsten Fragen: Wie läuft dieses ab? Was brauchen Sie im Sicherungsfall, um an die Leistung zu kommen? Die Sicherungsverträge benennen oftmals eine Vielzahl an verschiedenen Dokumenten: Konnossement, bill of lading, Frachtbriefe, Ladescheine etc. Je nach Art des Transportwegs variieren die Bezeichnungen. Das führt zu einer nahezu unüberschaubaren Anzahl an sog. Traditionsdokumenten. Bei internationalen Sachverhalten wird es noch komplizierter. Allein der im Exportgeschäft alltägliche Begriff bill of lading kennt im internationalen Verkehr seinerseits zahlreiche Variationen: order oder bearer bill of lading – shipped oder received for shipment – frei von Bemerkungen (clean) oder nicht (claused)?
Damit Sie den Überblick über die Sicherungsmöglichkeiten für Ihr Exportgeschäft behalten, gewährt dieser Leitfaden Ihnen Einblicke in die neun wichtigsten Sicherungsmethoden, insbesondere das neuerdings wieder sehr beliebte Dokumenten-Akkreditiv. Anschließend finden Sie Erklärungen zu den gängigsten Transportdokumenten und den dazugehörigen Begrifflichkeiten. Zuletzt adressieren wir klassische Stolpersteine bei Exportvereinbarungen, damit Sie bei Ihrem Exportgeschäft von Anfang an das Richtige tun.
Natürlich müssen Klauseln von den Parteien auch in gleicher Weise verstanden werden. Incoterms (international standardisierte Lieferbedingungen) sollen dabei eine einheitliche Vertragsauslegung gewährleisten. Ab 1. Januar 2020 gelten diese in ihrer achten Fassung. Einzelheiten zu Incoterms und was sich ab 2020 ändern wird, finden Sie in unserem Newsflash – Incoterms® 2020.