28. Juli 2021
Lieferkettengesetz – 2 von 3 Insights
Am 11. Juni 2021 hat der Bundestag das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) beschlossen, der Bundesrat folgte am 25. Juni 2021. Es wird am 1. Januar 2023 (für deutsche Unternehmen mit mindestens 3000 Arbeitnehmern, ab 1. Januar 2024 mit mindestens 1000 Arbeitnehmern) in Kraft treten. Rechtlich bedeutet das Gesetz für Unternehmen vor allem Anpassungs- und Aktualisierungsbedarf in den Bereichen Compliance und nachhaltige Vertragsgestaltung, insbesondere im Rahmen des Einkaufs.
Dieser Leitfaden empfiehlt entlang des gesetzlichen Sorgfaltspflichtenkatalogs (= Risikomanagement, Risikoanalyse, Grundsatzerklärung, Präventivmaßnahmen, Abhilfemaßnahmen, Beschwerdeverfahren und Dokumentations- und Berichtspflicht), was Unternehmen in welcher Reihenfolge konkret tun können, um die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten.
Hier finden Sie einen Überblick über das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und darüber, welche Unternehmen genau von dem Gesetz betroffen sind, was das Gesetz fordert und welche Sanktionen bei Verstößen drohen.
Leitfaden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (PDF-Download)
Eine Gegenüberstellung
11. April 2022
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