22. Juni 2026
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) konkretisieren die Berichtspflichten der CSRD. Im Zuge des Omnibus-I-Pakets werden sie umfassend vereinfacht. Nach der technischen Empfehlung von EFRAG (Dezember 2025) hat die EU-Kommission am 6. Mai 2026 den Entwurf des delegierten Rechtsakts zur Revision der ESRS veröffentlicht und parallel eine vierwöchige öffentliche Konsultation eröffnet, die am 3. Juni 2026 endete (EU-Kommission, Pressemitteilung vom 06.05.2026: germany.representation.ec.europa.eu)
Die Kommission will den finalen Rechtsakt zeitnah verabschieden – erwartet wird Ende Juni / Anfang Juli 2026, offizielles Zielfenster „Sommer 2026“. Es folgt die Prüfung durch Europäisches Parlament und Rat (zwei Monate, verlängerbar um zwei weitere). Das Inkrafttreten erfolgt am dritten Tag nach Veröffentlichung im Amtsblatt – voraussichtlich im 4. Quartal 2026. Eine nationale Umsetzung ist nicht erforderlich.
EFRAG hat sechs ausdrückliche Vereinfachungshebel angewandt, die sich durch alle zwölf Standards ziehen. Sie erklären die Logik hinter nahezu jeder Einzeländerung.
| Nr | Hebel | Inhalt |
|---|---|---|
| 1 | DMA vereinfachen, Fair Presentation einführen | Top-down-Ansatz erstmals kodifiziert (ESRS 1 Rz. 27): Abschluss auf Themenebene ohne vollständige IRO-Analyse. Neues Prinzip der Fair Presentation (ESRS 1 Kap. 2) mit Materiality-Override – kein DR ist offenzulegen, wenn die Information nicht materiell ist. Prüfer sollen nicht mehr automatisch alle DRs als Pflichtumfang einfordern. |
| 2 | Bessere Lesbarkeit, Integration in den Lagebericht | Executive Summary zulässig; EU-Taxonomie-Angaben in einen Appendix verschiebbar; Incorporation by Reference ausgebaut. Ziel: kohärente Berichterstattung statt Abarbeiten von Compliance-Checklisten. |
| 3 | MDR → GDR: Policies/Actions/Targets zentralisieren | Die in jedem topischen Standard wiederholten MDR-P/A/T werden vollständig herausgelöst und als GDR-P/A/T zentral in ESRS 2 verankert. Keine Pflicht mehr, das Fehlen einer Politik zu begründen. |
| 4 | Verständlichkeit, Klarheit, Zugänglichkeit | Vollständige Trennung bindender Anforderungen (DR/AR) von Leitlinien. Entfernte Leitlinien wandern in nicht-bindende NMIG-Dokumente. Terminologie vereinheitlicht („topic related to material IROs“). |
| 5 | Erleichterungen, Phase-ins, Undue Cost | Ausweitung der Undue-Cost-Erleichterung, jetzt auch für Wertschöpfungskettendaten und Metriken. Neue Phase-ins für E4, E1-11 (Wave-1 bis FY2027), S2/S3/S4 (undue cost), E2-5 (bis 2030). Kritik: Häufung zeitlich unbefristeter Reliefs. |
| 6 | Interoperabilität mit ISSB/GRI | THG-Berichtsgrenze von operativer auf finanzielle Kontrolle umgestellt (E1-8). Antizipierte finanzielle Effekte näher an IFRS S1/S2 (ESRS 2 SBM-3). Einige ESRS-Reliefs gehen jedoch über die ISSB-Standards hinaus. |
Vier Änderungen wirken übergreifend und sind für jede Berichtsumstellung zentral:
Reihenfolge: ESRS 1, ESRS 2, E1–E5, S1–S4, G1.
| Standard | Wesentliche Änderungen |
|---|---|
| ESRS 1 General Requirements | Vereinfachte Sprache, weniger Anhänge (Appendix E Flowchart und Anhang C DR-Mapping gestrichen). Neues Kap. 2 Fair Presentation mit Materiality-Override. DMA: Top-down kodifiziert (Rz. 27), Fortführung der Dokumentation ohne wesentliche Änderungen, Appendix A nur noch Themenliste ohne Obligatorium. Reporting boundary auf finanzielle Kontrollgrenze umgestellt; Undue-Cost für Wertschöpfungsketten gestärkt. |
| ESRS 2 General Disclosures | GOV-2 (2023) gestrichen, Inhalt in GOV-1 integriert; GOV-3/4/5 → GOV-2/3/4. SBM-1/2 gestrafft. SBM-3 wird zentraler Ort der antizipierten finanziellen Effekte (außer E1). IRO-1 präzisiert (auch Prozess zur Bestimmung materieller Informationen); IRO-2 Content-Index bleibt optional. MDR-P/A/T → GDR-P/A/T zentralisiert. |
| ESRS E1 Climate Change | Zwei neue DRs: E1-2 (Szenarioanalyse), E1-3 (Resilienz). Transition Plan (E1-1): bei fehlendem Plan nur Angabe ob/wann geplant. E1-8 (vormals E1-6): finanzielle Kontrollgrenze, Scope 3 nur wesentliche Kategorien, „Total GHG“ gestrichen. E1-11 (vormals E1-9): topische Ergänzung zu SBM-3, Phase-in bis FY2027. Übrige DRs verschoben/umnummeriert. |
| ESRS E2 Pollution | E2-1/2/3 verweisen auf GDR-P/A/T. E2-4: Mikroplastik konkretisiert, sekundäres Mikroplastik nur narrativ, Phase-in für Substances of Concern bis 2030. E2-5: quantitative Angaben für Wave-1 bis FY2029 ausgesetzt. E2-6 (financial effects) gestrichen → SBM-3. |
| ESRS E3 Water | Titel vereinfacht („Marine Resources“ entfernt – über E4/E5 abgedeckt). E3-1/2/3 → GDR. E3-4 zu „Water metrics“ erweitert (Entnahme, Verbrauch, Einleitung, Speicherung konsolidiert). E3-5 (financial effects) gestrichen → SBM-3. |
| ESRS E4 Biodiversity | Aufwändigster Standard 2023, deutlich vereinfacht (SBTN/LEAP). E4-1 Transition Plan ohne separaten Strategie-Abschnitt. E4-2/3/4 → GDR. E4-5 reduzierte Granularität (Kern: Biodiversitätsverlust in sensiblen Gebieten). E4-6 gestrichen → SBM-3. Phase-in generell verlängert. |
| ESRS E5 Circular Economy | E5-1/2/3 → GDR. E5-4 Resource inflows reduziert, Bezug auf Critical Raw Materials Act. E5-5 Resource outflows: neuer Datenpunkt „Abfall unbekannter Entsorgung“, Aufschlüsselungen reduziert. E5-6 gestrichen → SBM-3. |
| ESRS S1 Own Workforce | S1-2 und S1-3 (Engagement + Grievance) zusammengeführt → alle Folgenummern um 1 verschoben. S1-5 Mitarbeiterdaten: „Top-10-Länder“ statt vollständiger Länderaufgliederung, tabellarisch oder narrativ. Diverse Aufschlüsselungen reduziert. S1-16 (Vorfälle): nur wenn Unternehmen/Mitarbeitende beteiligt sind. |
| ESRS S2 Workers in the Value Chain | S2-2 und S2-3 zusammengeführt. Umfangreicher Phase-in (undue cost) für Wertschöpfungskettendaten – einer der meistgenannten Konsultationswünsche. Übrige DRs verweisen auf GDR-P/A/T. |
| ESRS S3 Affected Communities | Analog S2: S3-2 und S3-3 zusammengeführt. Spezifika zu indigenen Völkern (FPIC) bleiben. Phase-in bei undue cost. Verweise auf GDR-P/A/T. |
| ESRS S4 Consumers and End-users | Analog S2/S3: S4-2 und S4-3 zusammengeführt. Übrige DRs verschoben und auf GDR-P/A/T verweisend; inhaltlicher Kern bleibt erhalten. |
| ESRS G1 Business Conduct | G1-2 und G1-3 zusammengeführt (Lieferanten + Korruptionsprävention). Neuer DR G1-3 (Targets), da G1 bislang keine Targets-DR hatte. G1-5 (Lobbying) und G1-6 (Payment) jetzt „Metrics“-DRs; Metrik „durchschnittliche Zahlungsdauer“ gestrichen. |
| Bereich | Fazit für die Praxis |
|---|---|
| DMA (Wesentlichkeitsanalyse) | Prozess bleibt weitgehend gleich; Dokumentation fortführbar; Top-down-Einstieg jetzt explizit erlaubt; keine jährliche Neuerstellung ohne wesentliche Änderungen. Echter Entlastungseffekt. |
| Reporting-Architektur | Policies/Actions/Targets einheitlich über GDR-P/A/T in ESRS 2. Bisherige topisch-separate MDR-Texte entfallen; Berichtskapitel müssen strukturell überarbeitet werden. |
| Financial Effects | Konsolidierung aller topischen Financial-Effects-DRs in ESRS 2 SBM-3. Inhalt bleibt, Verortung ändert sich. |
| Datenpunkte | 61 % weniger Pflicht-Datenpunkte – aber nicht automatisch 61 % weniger Datenerfassung. Viele Daten bleiben intern relevant (Steuerung, Investor Relations, LkSG/CSDDD). |
| Voluntary Disclosures | Vollständig abgeschafft; bei Fortführung nur noch als entity-specific disclosures mit Fair-Presentation-Begründung. |
| Assurance | Prüfungsumfang verkleinert sich tendenziell; Prüfer können keine materiality-gefilterten DRs mehr als Pflicht einfordern. |
| GHG-Berichtsgrenze | Wechsel operative → finanzielle Kontrolle; Neuberechnung bei JVs/Beteiligungen/Leasing. |
| ISSB-Interoperabilität | Gestärkt; dennoch prüfen, wo ESRS-Reliefs über ISSB hinausgehen (Scope-3-Phase-ins, S2/S3 undue cost). |
| Zeithorizont | Empfohlene Maßnahmen |
|---|---|
| Jetzt – Q2 2026 (vor Delegated Act) | Bestandsaufnahme der für GJ 2024 gelieferten Datenpunkte; Mapping gegen die Simplified-ESRS-Struktur; Umstellungsbedarf identifizieren (GHG-Grenze, SBM-3, GDR); Investor-Anforderungen separat kartieren. |
| Q3 2026 (nach Delegated Act) | Anwendungsscope bestätigen (ggf. freiwillig für GJ 2026); Datenerfassungssysteme anpassen; Berichtsstruktur neu konzipieren (Executive Summary, GDR-Kapitel, SBM-3); DMA-Dokumentation aktualisieren. |
| GJ 2027 (erstes Berichtsjahr) | Erstmaliges Reporting unter Simplified ESRS; Comparative Information beachten; Phase-ins (E4, E1-11, S2/S3) nutzen und in BP-2 dokumentieren. |
| Kontinuierlich | NMIG-Dokumente verfolgen; ESRS-Q&A nutzen; aktiv kommunizieren, welche Angaben wegfallen und warum (materiality-basiert oder formal nicht mehr erforderlich). |
Auf die revidierten ESRS gingen 453 Stellungnahmen ein. Die Beteiligung war klar von der Seite der Berichterstatter geprägt: Unternehmen und Wirtschaftsverbände stellen zusammen 298 Eingaben (65,8 %). Die zivilgesellschaftliche und Datennutzer-Seite (NGOs, Gewerkschaften, Umweltorganisationen) kommt auf 73 Eingaben (16,1 %).
Geografisch konzentrierten sich die Rückmeldungen auf Belgien (Sitz vieler Verbände), Deutschland, Frankreich und die Niederlande. Insgesamt wurden die revidierten ESRS überwiegend positiv aufgenommen.
Die Bewertung verläuft entlang einer Trennlinie: Die Vorbereiterseite lobt vor allem Entlastung und Klarheit; Aufsicht (u. a. ESMA), Datennutzer und Zivilgesellschaft tragen die Vereinfachung mit, warnen aber vor Informationsverlust und schwächerer Vergleichbarkeit.
| Thema | Was begrüßt wird | Was kritisiert wird |
|---|---|---|
| Datenpunkt-Reduktion (–61 %) | Spürbare Entlastung, Kostensenkung > 30 % | Risiko des Informationsverlusts für Nutzer |
| Wesentlichkeit (Top-down) | Weg vom Checklisten-Ansatz | IRO-Steuerung könnte verschleiert werden |
| Reliefs / Phase-ins | Praxistauglich, Übergangshilfe | Dauerhaft und unbefristet – Befristung gefordert |
| Transitionspläne / Klimaziele | Annäherung an IFRS S2 | Vergleichbarkeit sinkt, Net-Zero-Definition gestrichen |
| Antizipierte finanzielle Effekte | Vereinfacht (qualitativ) | ISSB-Interoperabilität leidet; quantitativ gefordert |
| Formulierung „shall not report“ | Reduziert Over-Reporting | Als zu präskriptiv empfunden |
| Value Chain Cap | Schützt KMU-Zulieferer | Umfang der Asset-Manager-Ausnahme unklar |
Die unklare Definition von „positive impacts“ war ein weiterer wiederkehrender Kritikpunkt in den Stellungnahmen.
Wichtiger Hinweis zum Status: Die Non-EU-ESRS liegen bislang nur als unverbindlicher EFRAG-Arbeitsentwurf (Version 1, „Unapproved“) vor – nicht als offizieller Konsultations- oder Endentwurf. Belastbar ist daher die Richtung, nicht der Wortlaut.
Für Konzerne mit Sitz außerhalb der EU, die signifikante Umsätze in der EU erzielen, entstehen eigene Standards. EFRAG plant, die technische Empfehlung bis Ende Januar 2027 vorzulegen – nach öffentlicher Konsultation und Exposure Draft.
Für alle nicht-klimabezogenen Impacts darf ein Drittstaaten-Konzern die Berichterstattung auf EU-bezogene Auswirkungen begrenzen – also auf Impacts aus (a) in der EU verkauften Produkten/Dienstleistungen und (b) in der EU angesiedelten Tätigkeiten. Klimabezogene Impacts bleiben global. Die Option ist pro Thema, Unterthema oder Gruppe von Impacts wählbar und nur zulässig, wenn eine sinnvolle Abgrenzung möglich ist.
Nach dem bisher kommunizierten Rahmen: Anwendung ab Geschäftsjahr 2028 für Nicht-EU-Unternehmen mit über 450 Mio. EUR EU-Umsatz und einer EU-Niederlassung über 200 Mio. EUR bzw. einer großen EU-Tochter – betroffen sind rund 1.200 Unternehmen (zuvor ca. 10.000). Diese Schwellen ergeben sich aus der Bilanzrichtlinie, nicht aus dem technischen Standard.
Kernaussage: Stand 20. Juni 2026 ist das CSRD-Umsetzungsgesetz noch nicht verabschiedet. Formal gilt weiterhin die alte Rechtslage (CSR-RUG 2017). Der „Scharfschaltungs“-Zeitpunkt der ESRS in Deutschland hängt am nationalen Gesetz – nicht am EU-Rechtsakt.
Regierungsentwurf vom 3. September 2025 (mit Stop-the-Clock und ersten Omnibus-Änderungen); gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen am 31. März 2026; öffentliche Anhörung am 13. April 2026. Die zunächst für Ende Mai erwartete abschließende Beratung ist bis Mitte Juni nicht erfolgt.
Zeitfenster Bundestag: Vor der Sommerpause (August) bleibt nur die Sitzungswoche 6.–10. Juli 2026. Kommt die abschließende Beratung dort nicht zustande, rutscht sie frühestens in den September (Wiederbeginn 7. September) – mit realistischem Inkrafttreten eher im Herbst 2026.
Hinweis: Tagesordnungen werden teils kurzfristig ergänzt.
Der CSRD-Transposition-Tracker von Ropes & Gray (Stand 30. April 2026) ordnet 27 EU-Mitgliedstaaten und 3 EEA-EFTA-Staaten nach dem weitesten Umsetzungsstand ein: 3 haben bereits die Omnibus-I-Richtlinie umgesetzt, 21 mindestens die „Stop-the-clock“-Verschiebung, 6 noch nichts.
| Stufe (weitester Stand) | Anzahl | Bedeutung |
|---|---|---|
| Omnibus I | 3 | Inhaltliche Vereinfachungen national verankert |
| Stop-the-clock | 21 | Ursprüngliche CSRD + 2-Jahres-Verschiebung |
| Keine Umsetzung | 6 | Bislang nichts verabschiedet |
| Land | Stand | Besonderheiten / Gold-Plating |
|---|---|---|
| Österreich | Omnibus I | NaBeG seit 19.02.2026 in Kraft (GJ ab 01.01.2026), zunächst Wave 1; Omnibus für ≥ 450 Mio. EUR / > 1.000 Beschäftigte umgesetzt; Value-Chain-Cap für KMU; weitere Angleichung erwartet. |
| Belgien | Stop-the-clock | KMU-Angaben in der Wertschöpfungskette auf VSME begrenzt; reportingpflichtige Unternehmen dürfen von nicht CSRD-pflichtigen KMU keine Assurance verlangen. |
| Bulgarien | Stop-the-clock | Verschiebung um ein Jahr (PIE > 500 → GJ 2025). |
| Kroatien | Omnibus I | Ergänzung des Kapitalmarktgesetzes am 21.04.2026 verabschiedet, in Kraft 30.04.2026. |
| Zypern | Stop-the-clock | Umsetzungsgesetz im Juli 2025 verabschiedet; Stop-the-clock-Zeitlinien. |
| Tschechien | Stop-the-clock | Finanzministerium hat die Auswirkungen der Stop-the-clock-Richtlinie zusammengefasst. |
| Dänemark | Stop-the-clock | Gold-Plating: erweiterter Anwendungsbereich, u. a. dänische Stiftungen und Genossenschaften. |
| Estland | Stop-the-clock | Gold-Plating: prüfungspflichtige Unternehmen müssen wesentliche Umwelt-/Sozial-Impacts im Lagebericht angeben; Börsennotierte zusätzlich Diversity-Policy. |
| Finnland | Stop-the-clock | Omnibus-I-Vorlage 26.03.2026 (noch nicht verabschiedet); Inkrafttreten bis 30.06.2026 geplant; Gold-Plating: Genossenschaften. |
| Frankreich | Stop-the-clock | Gesetz vom 03.04.2025 (Stop-the-clock) beim Verfassungsrat, noch nicht veröffentlicht; mehr Flexibilität bei Geschäftsgeheimnissen, keine Sanktionen bei fehlendem Prüfer. |
| Deutschland | Keine Umsetzung | Nicht umgesetzt; Regierungsentwurf vom 03.09.2025 im parlamentarischen Verfahren (siehe Abschnitt 8). |
| Griechenland | Stop-the-clock | CSRD und Stop-the-clock umgesetzt. |
| Ungarn | Stop-the-clock | Gold-Plating: paralleles nationales ESG-Regime in ungarischer Sprache, Website-Veröffentlichung binnen 6 Monaten, zertifizierter ESG-Prüfer – auch bei Einbindung in einen konsolidierten CSRD-Bericht; Schwellen in HUF. |
| Irland | Stop-the-clock | Omnibus eingebracht; Ausschlüsse (Zentralbank, Kreditgenossenschaften); separater Assurance-Prüfer zulässig; Tochter-Ausnahme präzisiert. |
| Italien | Stop-the-clock | Decreto 125/2024 (CSRD), Gesetz 118/2025 (Stop-the-clock); CONSOB hat das Emittenten-Regelwerk angepasst. |
| Lettland | Stop-the-clock | PIE = Finanzinstitute und Börsennotierte; Kreditgenossenschaften ausgeschlossen. |
| Litauen | Omnibus I | Omnibus-Regelungen am 09.04.2026 angenommen; staatliche/kommunale Einheiten erfasst; Berichte mind. 5 Jahre online. |
| Luxemburg | Keine Umsetzung | Gesetzentwurf vom 06.05.2025 (Stop-the-clock-Zeitlinien, keine Rückwirkung) eingebracht, aber nicht verabschiedet; Omnibus-Anpassung bis Ende 2026 erwartet; bis dahin NFRD. |
| Malta | Stop-the-clock | CSRD und Stop-the-clock umgesetzt. |
| Niederlande | Stop-the-clock | Frist 06.07.2024 verpasst; Debatte um rückwirkende Anwendung ab GJ 2024; 3. Änderungsnote (10.04.2026) mit Omnibus + Reparaturklausel (greift bis GJ 2026, falls nicht bis 01.10.2026 in Kraft); Konsultationsrecht des Betriebsrats. |
| Polen | Stop-the-clock | Omnibus eingebracht; Befreiung für Wave-1-Unternehmen 2025–2026; KNF-Statement vom 19.03.2026. |
| Portugal | Keine Umsetzung | Bislang keine Umsetzung erfasst. |
| Rumänien | Stop-the-clock | Gold-Plating: niedrigere Schwellenwerte für mittelgroße/große Einheiten. |
| Slowakei | Stop-the-clock | CSRD und Stop-the-clock umgesetzt. |
| Slowenien | Stop-the-clock | Umsetzung gilt ab 18.12.2024; Konzernpflicht nur bei Überschreitung der Schwellen für große Unternehmen + 20 %. |
| Spanien | Keine Umsetzung | LEIS-Gesetzentwurf im Kongress (Änderungsfrist bis 25.03.2026); Stop-the-clock noch nicht gestartet; bis dahin Ley 11/2018. |
| Schweden | Stop-the-clock | Vertragsverletzungsverfahren wegen verzögerter Anwendung; abweichende Schwellenwerte (SEK). |
| Land | Stand | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Island | Keine Umsetzung | Bislang keine Umsetzung erfasst. |
| Liechtenstein | Stop-the-clock | CSRD national vorab umgesetzt (in Kraft 01.07.2024); Aufnahme in das EWR-Abkommen (JCD) noch ausstehend. |
| Norwegen | Stop-the-clock | Omnibus-Konsultation 16.02.–17.04.2026; will out-of-scope-Einheiten ab GJ 2026 befreien; Ziel: gleiche Anforderungen wie in der EU. |
Zwei Querschnittsthemen sind für Konzerne mit ausländischen Tochtergesellschaften besonders relevant:
Da diese Vorgaben weiterhin im Fluss sind, sollte die konkrete Pflicht je Sitzland der Tochtergesellschaft im Einzelfall geprüft werden.
Vom VSME zum VS – Gegenüberstellung, Anlass und Konsequenzen für die Lieferkette und deren Sorgfaltspflichten