Das ist eine sehr gute Frage. Sowohl das Eckpunktepapier als auch der Arbeitsentwurf enthalten zu den datenschutzrechtlichen Folgewirkungen keine Ausführungen. Sie haben aber vollkommen Recht, dass hier ganz unterschiedliche Regelungen und Notwendigkeiten aufeinandertreffen, die noch nicht aufeinander abgestimmt sind. Dies zu verzahnen, wird sicher eine große Herausforderung für die Praxis.