Im Juni 2021 wurden von der Europäischen Kommission die mit Spannung erwarteten neuen Standardvertragsklauseln für die grenzüberschreitende Übermittlung von personenbezogenen Daten veröffentlicht.
Nun wird es ernst, die erste Frist ist abgelaufen: Ab dem 27. September dürfen bei neuen Vertragsschlüssen nur noch die neuen Standardvertragsklauseln verwendet werden; der Organisationsaufwand bei Vertragsschlüssen vergrößert sich erheblich.
Was ist nun zu tun? Unsere Datenschutz-Experten erläutern die wichtigsten To Dos, um für die Implementierung der neuen Vorgaben und gegenüber den Aufsichtsbehörden gewappnet zu sein.
Zum Hintergrund Standardvertragsklauseln und den daraus entstehenden Herausforderungen:
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