Die Bedrohung durch Cyberangriffe für Wirtschaft, Staat und Gesellschaft ist allgegenwärtig. Jeden Tag werden in Deutschland zwei bis drei schwere Ransomware-Angriffe angezeigt. Durch die NIS-2-Richtlinie und den Cyber Resilience Act steigen die regulatorischen Anforderungen an Unternehmen. Häufig werden zur Erhöhung der Cybersicherheit auch personenbezogene Daten verarbeitet. Ist das datenschutzrechtlich erlaubt? Und wenn ja, wie muss es begründet werden? Drohen bei einem Data Breach Bußgelder für denjenigen, der sich selbst angezeigt hat?
Über das Spannungsverhältnis von Cybersicherheit und Datenschutz spricht Moderator Dr. Axel Freiherr von dem Bussche mit Marit Hansen, der Landesbeauftragten für Datenschutz in Schleswig-Holstein. Zudem geben sie Tipps, was Unternehmen im Umgang mit den Aufsichtsbehörden beachten sollten.
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