Die Entwicklung und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) innerhalb der EU zu regulieren: das soll bald die KI-Verordnung der EU leisten, kurz “AI Act”. Ein nie dagewesener Schritt zur Regulierung von KI auf supranationaler Ebene mit dem Potenzial, globale Standards zu setzen.
Was bedeutet der AI Act für Ihre KI-Projekte – rechtlich und technisch? Wir klären auf. Und übersetzen rechtliche Auflagen in konkrete technische Maßnahmen. Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner Plan D.
In einem zweistufigen Prozess führen wir Sie rechtlich und technisch durchs Dickicht der Regularien, analysieren Ihre KI-Anwendung und KI-Projekte und erstellen eine konkrete To-do-Liste, fertig für die Umsetzung.
Mit der Kombination von juristischer Beratung und technologischer Analyse erhalten Sie alles, was Sie brauchen, um Ihre KI-Projekte EU-konform auf- und umzubauen.
Regulative Zeiten erfordern innovative Mittel. In Kooperation mit der innovativen Technologie- und Strategieberarung Plan D bündeln wir unsere Expertisen, um mit einem neuartigen Beratungsansatz eine elementare Lücke zu schließen: zwischen juristischen Regularien und technologischer Umsetzung.
Nun können Sie die Regularien der EU-Verordnung direkt umsetzen und Ihr KI-Projekt ins Trockene bringen – inhouse oder mit weiterer Unterstützung durch Taylor Wessing und Plan D.
Ihre Ansprechpartner
Sebastian Bluhm, Managing Partner PLAN D
Experte für KI-Technologien und Strategien
Sebastian Bluhm hat jahrelange Erfahrung in der Leitung und Umsetzung komplexer Technologieprojekte – in mittelständischen Unternehmen wie in multinationalen Konzernen. Er besitzt ein tiefes Verständnis für die Technologien der Digitalisierung und ihre Auswirkungen. Seine Arbeitsschwerpunkte zielen insbesondere auf die nachhaltige Entwicklung und Implementierung von KI-Produkten, IT-Architekturen und neuen Technologien.
Fritz-Ulli Pieper, LL.M. , Salary Partner bei Taylor Wessing und Fachanwalt für IT-Recht
Fritz-Ulli Pieper berät nationale und internationale Mandanten im IT-, Telekommunikations- und Datenschutzrecht. Er verfügt über besondere Erfahrung zu Rechtsfragen der Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz. Zudem berät er die öffentliche Hand bei großvolumigen IT- und Infrastrukturvorhaben., insbesondere das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sowie dessen nachgelagerten Bereiche.
Sie haben Fragen?
Haben Sie Fragen zur KI-Verordnung, zu Ihrem KI-Modell oder zu unserem Angebot? Dann freuen wir uns über Ihre Nachricht oder Ihren Anruf unter +49 211 8387-240!
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