1. Januar 2026
Taylor Wessing Deutschland ernennt zum 1. Januar 2026 sechs Anwältinnen und sechs Anwälte aus dem eigenen juristischen Nachwuchs zu Salary Partnerinnen und Salary Partnern.
Die Weiterentwicklung und Förderung junger Anwältinnen und Anwälte hat bei Taylor Wessing höchste Priorität. Mit der Ernennung neuer Salary Partnerinnen und Salary Partner aus den eigenen Reihen – die in der Regel nach fünf bis sechs Berufsjahren erfolgt – unterstreicht die Sozietät ihren Anspruch, Talente langfristig zu binden und gezielt zu entwickeln. Die kontinuierliche und individuelle Förderung erfolgt im Rahmen eines bewährten und angesehenen internen Evaluierungsprozesses, der praxisnahe Ausbildung mit persönlicher Entwicklung verbindet. Auf diese Weise investiert Taylor Wessing gezielt in junge Kolleginnen und Kollegen und schafft einen wesentlichen langfristigen Erfolgsfaktor für die Sozietät. Über den Aufstieg aus dem Kreis der jungen Anwältinnen und Anwälte in die Salary Partnerschaft entscheidet halbjährlich – jeweils zum 1. Juli und zum 1. Januar – ein Gremium der Sozietät.
Isabel Bäumer ist am Frankfurter Standort von Taylor Wessing tätig und Mitglied der Practice Area Employment, Pensions & Mobility. Sie berät nationale und internationale Unternehmen umfassend in Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Einen besonderen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit bildet der Bereich Compliance und Hinweisgeberschutz. Sie unterstützt ihre Mandant:innen bei Verfahren zur Ermittlung und Aufklärung von Compliance-Verstößen sowie sämtlichen arbeits- und mitbestimmungsrechtlichen Problemstellungen, die in diesem Zusammenhang auftreten können. Isabel Bäumer ist spezialisiert auf die Gestaltung von Anreiz- und Vergütungssystemen in Finanzinstituten. Darüber hinaus verfügt sie über fundierte Kenntnisse in der arbeitsrechtlichen Begleitung von internen Untersuchungen innerhalb des Finanzsektors.
Dr. Christian Dietz ist Mitglied der Practice Area Practice Area Gesellschaftsrecht/ M&A & Kapitalmärkte und hat sein Büro in München. Er berät nationale und internationale Unternehmen zu allen Fragen des Gesellschaftsrechts. Die Beratungsschwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit liegen neben der kerngesellschaftsrechtlichen Beratung dabei auf M&A-Transaktionen, Joint Venture und gesellschaftsrechtlichen (Um-)Strukturierung. Darüber hinaus berät er im Rahmen von M&A-Transaktionen zu den rechtlichen Auswirkungen des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz beim Zielunternehmen sowie zu allen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz.
Dr. Jonas Gröning zählt zur Practice Area Restrukturierung & Insolvenzrecht am Düsseldorfer Standort. Er berät und vertritt Mandanten gerichtlich sowie außergerichtlich in Streitigkeiten mit Insolvenzbezug. Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die Durchsetzung und Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen sowie Haftungsansprüchen gegen Geschäftsleiter. Für Insolvenzverwalter greift er dabei vermehrt auf eine Softwarelösung zur digitalen Ermittlung von Anfechtungs- und Haftungsansprüchen in Insolvenzverfahren (digiANF) zurück. Zudem nimmt die Beratung von insolvenzgefährdeten Unternehmen und von Geschäftspartnern insolvenzgefährdeter oder insolventer Unternehmen eine zentrale Rolle ein.
Niels Heim ist Mitglied der Practice Area Commercial Real Estate und berät zu sämtlichen Aspekten des gewerblichen Immobilienrechts. Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Begleitung von Immobilientransaktionen sowie Projektentwicklungen, insbesondere von Wohn- und Gewerbequartieren sowie Logistikimmobilien. Ein weiterer Fokus liegt auf dem Legal Asset Management, einschließlich der Erstellung und kontinuierlichen Beratung von Musterverträgen.
Nathalie Koch, LL.M., mit Sitz in Berlin und San Francisco, ist Mitglied der Practice AreaTechnology, Media & Telecoms. Sie berät vorwiegend internationale und US-Unternehmen aus den Bereichen E-Commerce-, IT- und Medien und war dabei mehrfach im Rahmen von Secondments tätig. Durch zahlreiche Secondments hat sie umfassende Inhouse-Erfahrung gesammelt und verfügt daher über ein besonderes Verständnis für die praktischen und operativen Herausforderungen ihrer Mandant:innen. Ihr Beratungsschwerpunkt liegt im Online-Handel, Verbraucherschutz, unlauterer Wettbewerb und Datenschutz. Aktuell unterstützt sie unter anderem führende Online-Diensteanbieter umfassend in Fragen des EU-Verbraucherschutzrechts (z. B. CRD, UCPD, DCDS, CPC-Network), der DSGVO, des European Accessibility Act (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) sowie zu Fragestellung der Intermediärshaftung und Plattformen-Compliance, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung und fortlaufende Einhaltung des Digital Services Act. Darüber hinaus hat Nathalie Koch eine globale Online-Plattform im Rahmen eines Secondments im Zusammenhang mit der Implementierung des Digital Services Act fachlich begleitet.
Dr. Benedikt Kohn ist in der Practice AreaTechnology, Medien und Telecoms am Standort Düsseldorf tätig. Als Fachanwalt für IT-Recht und Certified Information Privacy Professional Europe (CIPP/E) berät er Unternehmen, insbesondere aus der Gesundheits- und Versicherungsbranche, zum rechtskonformen Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Darüber hinaus begleitet Dr. Benedikt Kohn Unternehmen bei umfangreichen SAP‑Projekten, von der Vertragsgestaltung und -verhandlung bis zur Durchsetzung vertraglicher Ansprüche. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die strategische Beratung im Zusammenhang mit Open-Source-Software.
Fritz Krings ist Mitglied der Practice AreasCorporate/ M&A & Capital Markets und Venture Capital und aus dem Münchener Büro von Taylor Wessing tätig. Er berät nationale und internationale Unternehmen, Ventures und Investoren zu allen Fragen des Gesellschaftsrechts. Der Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit liegt in der umfassenden Transaktionsberatung, insbesondere bei der Durchführung von Akquisitionen, Veräußerungen und Finanzierungsrunden. Daneben verfügt er über eine große Erfahrung in Bezug auf Carve-Outs und konzerninternen Umstrukturierungen.
Stephanie Richter, LL.M. (Torino), CIPP/E ist Mitglied der Praxisgruppe Technology, Media & Telecoms mit Sitz in Hamburg und berät Unternehmen umfassend in den Bereichen Datenschutzrecht, IT-Vertragsrecht und digitale Regulierung. Sie begleitet nationale und internationale Unternehmen – von innovativen Start-ups bis hin zu global agierenden Konzernen – bei der Gestaltung und Verhandlung von IT-Verträgen sowie der rechtskonformen Umsetzung komplexer Digitalisierungsprojekte.
Laura Stechno ist im Münchener Büro Mitglied der Practice Area Commercial Real Estate und berät nationale und internationale Mandant:innen bei Immobilientransaktionen sowie im Legal Asset Management. Ihre Tätigkeit deckt neben allen Fragen zum gewerblichen Mietrecht ebenso die umfassende Beratung im Grundstücksrecht ab. Laura Stechno berät dabei schwerpunktmäßig internationale Mandant:innen bei der Entwicklung von digitaler Infrastruktur, insbesondere Hyperscaler im Bereich der Entwicklung und dem Betrieb von Data Centern. Ihre Kenntnisse und Expertise in der Data Center Industrie konnte Laura Stechno bei einem Secondment in der Rechtsabteilung für Infrastruktur bei einem Hyperscaler in London vertiefen.
Franziska Tilse berät und vertritt die öffentliche Hand und Unternehmen in Fragen des öffentlichen Fachplanungs- und Umweltrechts.
Ihr Büro hat sie in Düsseldorf. Ein Schwerpunkt liegt auf der Beratung von Vorhabenträgern und Genehmigungsbehörden bei Infrastrukturvorhaben, insbesondere im Luftverkehrsrecht. Dabei sichert sie die rechtliche Vorbereitung und Durchführung von Verwaltungsverfahren, setzt Projekte im Einklang mit dem Umwelt- und Planungsrecht um und bringt die öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen mit den politischen und/oder unternehmerischen Zielen ihrer Mandanten in Einklang.
Friederike Voht, LL.M. (UCL), ist Mitglied des arbeitsrechtlichen Teams im Hamburger Büro. Sie berät deutsche und internationale Unternehmen sowie Führungskräfte in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts einschließlich der arbeitsgerichtlichen Prozessführung. Zudem zählen die Beratung zu Fragen rund um Visa und Aufenthaltstitel für eine Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern in Deutschland und die Beratung im Staatsangehörigkeitsrecht, beispielsweise bei der Wiedererlangung der deutschen Staatsangehörigkeit oder einer Einbürgerung, zu ihren Schwerpunkten.
Dr. Daniel Werner ist Mitglied der Practice Area Corporate/M&A.Seine Tätigkeit umfasst die Beratung von nationalen und internationalen Investoren und Unternehmen bei Unternehmenstransaktionen sowie bei allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Fragen. Der Schwerpunkt seiner Beratung liegt im Healthcare & Life Sciences Sektor mit besonderem Fokus auf Digital Healthcare und Digital Lifesciences Transaktionen.
Taylor Wessing verfügt über ein hauseigenes Evaluierungsverfahren (EVA) zur individuellen Förderung der beruflichen Entwicklung von Anwältinnen und Anwälten. Es richtet sich an Senior Associates ab dem vierten Berufsjahr und unterstützt sie dabei, ihre persönliche Marktpositionierung aufzubauen und umzusetzen. Ein besonderer Fokus liegt auf der Förderung unternehmerischen Denkens sowie der frühzeitigen Auseinandersetzung mit der eigenen Geschäftsentwicklung.
Im Rahmen von EVA arbeiten die Teilnehmenden gemeinsam mit der Kanzlei an einem maßgeschneiderten „Business-Case“ und werden auf ihrem Karriereweg durch regelmäßiges Feedback begleitet. Zwei Mentoren stehen dabei den Anwältinnen und Anwälten zur Seite, um sie bei ihrer Entwicklung zu unterstützen. Dabei wird die individuelle Förderung gezielt in die strategische Entwicklung der Sozietät eingebettet. Ab dem sechsten Berufsjahr bietet EVA die Möglichkeit, zur Salary Partnerin bzw. zum Salary Partner ernannt zu werden.