
1. Hintergrund
Das DPP-System wird über mehrere parallele Stränge umgesetzt: ESPR (VO 2024/1781) als Rahmen, BattVO (VO 2023/1542) und CRMA (VO 2024/1252) mit eigenen Passport-Konzepten, sowie Bauprodukte, Spielzeug und Detergenzien als nachträglich angedockte Regime mit eigenen DPP-Pflichten. Die Register-Funktion läuft zentral über Art. 13 ESPR. Bislang fehlte hierfür der Operativrechtsakt. Diese Lücke füllt der vorliegende Entwurf der Kommission vom 29.04.2026 (Ref. Ares(2026)4424976).
2. Stand der Rechtsetzung
Die folgende Übersicht ordnet die zum DPP einschlägigen Rechtsakte nach Mutterrechtsakt und Stand:
| Rechtsakt |
Inhalt |
Status |
Geltung / Frist |
| ESPR (VO 2024/1781) |
Rahmenrechtsakt, Art. 9-13 zum DPP |
adoptiert |
seit 18.07.2024 |
| ESPR Working Plan 2025-2030 (COM(2025) 187 final) |
Reihenfolge der produktspezifischen DAs |
adoptiert |
seit 16.04.2025 |
| C(2026) 659 final |
Ausnahmen vom Vernichtungsverbot, Art. 25 Abs. 5 ESPR |
adoptiert |
09.02.2026 |
| DVO (EU) 2026/2 |
Offenlegung vernichteter
Verbraucherprodukte, Art. 24 ESPR |
adoptiert |
Geltung 02.03.2027 |
| Implementing Act DPP-Register, Art. 13 Abs. 5 ESPR |
Operative Funktionsweise des Registers |
Entwurf
29.04.2026 |
Frist 19.07.2026 |
| Implementing/Delegated Acts Art. 9- 12 ESPR |
DPP-Format, Datenträger,
Identifier, Service-Provider |
offen |
— |
| Produktspezifische DAs, Art. 4 ESPR |
Eisen/Stahl, Textilien, Reifen,
Aluminium, Möbel, Matratzen |
offen |
gestaffelt 2026-2030+ |
| BattVO (VO 2023/1542) |
Rahmenrechtsakt, Art. 77
Battery Passport |
adoptiert |
Passport ab 18.02.2027 |
| Implementing Act, Art. 77 BattVO |
Spezifikation Battery Passport |
offen |
Frist 18.08.2026 |
| CRMA (VO 2024/1252) |
Rahmenrechtsakt, Art. 28-29
für Dauermagnete |
adoptiert |
seit 23.05.2024 |
| Implementing Act Art. 28 CRMA |
Format Dauermagnet-Label |
offen |
Frist 24.11.2026 |
| Delegated Act Art. 29 CRMA |
Berechnung Recyclatanteil
Dauermagnete |
offen |
Frist 24.05.2026 |
| Bauprodukte (VO 2024/3110), Art. 76 |
DPP-Anforderungen für
Bauprodukte |
adoptiert |
DPP 18 Mon. nach
Register |
| Spielzeug (VO 2025/2509), Art. 19 |
DPP-Anforderungen für
Spielzeug |
adoptiert |
gestaffelt |
| Detergenzien (VO 2026/405), Art. 21 |
DPP-Anforderungen für
Detergenzien |
adoptiert |
gestaffelt |
| CEN/CENELEC JTC 24 |
prEN 18219 (Identifier), 18220
(Datenträger), 18239 (Zugriff)
|
im Entwurf |
parallel |
3. Der Entwurf vom 29.04.2026
Es handelt sich um eine Durchführungsverordnung (Implementing Regulation, nicht delegierter Rechtsakt) gestützt auf Art. 13 Abs. 5 UAbs. 2 i.V.m. UAbs. 3 ESPR. Der Entwurf ist noch nicht von der Kommission angenommen und enthält an mehreren Stellen offene Datumsangaben und eckige Klammern. Es gibt eine Feedbackrunde bis zum 27. Mai 2026:
Geregelt sind:
- Struktur des Registers: Website mit sicherer Benutzeroberfläche, API, Verifikationsplattform, Schema für eindeutige Registrierungs-IDs, Speicher für Warencodes (Zollabfertigung „Überlassung zum freien Verkehr“), Liste der DPP-Service-Provider, semantisches Repository, Log-System, Identifikations- und Autorisierungsschema.
- Verifizierung der Wirtschaftsakteure und sonstigen Wertschöpfungskettenakteure (Reparateure, Refurbisher, Recycler etc.) über qualifizierte Mittel nach eIDAS (VO 910/2014). Status max. drei Jahre, danach Re-Verifizierung.
- Mitgliedstaaten benennen je einen designated national administrator als Single Contact Point gegenüber der Kommission, der weiter delegieren kann.
- Registrierung des DPP nach Granularität (Modell, Charge, Item) mit automatischer Konformitätsprüfung durch die Kommission. Bei Item-Registrierung sind Charge- und Modell-Identifier zu verlinken.
- Registrierungsnachweis als sicheres elektronisches Dokument mit qualifiziertem Siegel und qualifiziertem Zeitstempel, abrufbar über UI oder API, 90 Tage verfügbar, regenerierbar.
- Versionierung der Daten mit Verlinkung zur Original-ID. Default-Aufbewahrung zehn Jahre nach Registrierung, soweit der jeweilige produktspezifische DA keine andere Frist setzt.
- Semantisches Repository nach DCAT-AP, mehrsprachig, kostenfrei, mit dokumentierter API.
- Log-System mit drei Aufbewahrungsfristen: sechs Monate für Authentifizierung, fünf Jahre für Verwaltungs- und Datenaustausch-Logs, Registrierungsdauer für Datenmodifikationen.
- Datenschutz: Kommission Verantwortliche (VO 2018/1725) für Verifikations- und Logdaten, Wirtschaftsakteure und sonstige Akteure eigenständige Verantwortliche (DSGVO) für die DPP-Daten, Mitgliedstaaten Verantwortliche bei Marktüberwachung.
Nicht geregelt — kommt separat:
- DPP-Format und essenzielle Anforderungen (Art. 9 ESPR).
- Technische Spezifikationen Datenträger (Art. 10 ESPR).
- Eindeutige Wirtschaftsakteur- und Standort-Identifier (Art. 11 ESPR).
- Pflichten der DPP-Service-Provider (Art. 12 ESPR).
- Produktgruppenspezifische Datenfelder (Art. 4 ESPR; produktspezifische DAs).
Anwendungsbereich (Art. 1)
Das Register erfasst neben den ESPR-Produkten auch Batterien (Art. 77 BattVO), Bauprodukte (Art. 76 VO 2024/3110), Spielzeug (Art. 19 VO 2025/2509), Detergenzien (Art. 21 VO 2026/405) und alle weiteren Produkte, deren spätere DPP-Pflicht ausdrücklich auf das Art.-13-Register verweist. Damit wird das Register zur gemeinsamen Andockstelle für die genannten Regime.
4. Konsequenzen für die Praxis
Für Wirtschaftsakteure
- eIDAS-konforme qualifizierte elektronische Signatur (natürliche Personen) bzw. qualifiziertes Siegel (juristische Personen) ist Voraussetzung für jede Registrierung. Drittstaaten-Akteure haben den gleichen Standard, ohne den Hoch-eID-Pfad. Beschaffungsvorlauf bei qualifizierten Trust Service Providern liegt typischerweise bei mehreren Wochen bis Monaten.
- Drei-Jahres-Renewal — keine Einmalverifizierung. Nach Ablauf entfällt das Schreibrecht.
- Verantwortung für Daten und IT-Sicherheit der Zugangsmittel bleibt beim Wirtschaftsakteur, auch bei Beauftragung Dritter (z.B. eines DPP-Service-Providers für das Backup oder eines Dienstleisters für die Registrierung).
- Wirtschaftsakteur ist eigenständiger Verantwortlicher im DSGVO-Sinne für die DPP-Inhaltsdaten — eigene AVV-Architektur mit etwaigen Service-Providern erforderlich.
Für Mitgliedstaaten
- Benennung eines designated national administrator als Single Contact Point gegenüber der
Kommission, mit Befugnis zur Weiterdelegation an Marktüberwachungs- und Zollbehörden. In
Deutschland Federführung beim BMUV mit Beteiligung BMWK naheliegend; das ist aber noch nicht
entschieden.
- Mitgliedstaaten sind eigenständige Verantwortliche (DSGVO) für die in ihrer Zuständigkeit verarbeiteten
Daten.
To Do‘s
- Hersteller und Importeure von Batterien (Art. 11 BattVO): Register erfasst direkt; Battery Passport ab 18.02.2027 läuft hierüber. eIDAS-Vorbereitung jetzt sinnvoll.
- Aluminium- und Stahlverarbeiter: 2026er bzw. 2027er ESPR-Welle, indirekt über die kommenden produktspezifischen DAs erfasst.
- Verpackungshersteller (PPWR): Anschluss an das Register nicht entschieden. Art. 11 Abs. 4 PPWR sieht einen eigenen DA vor; ob dieser das Art.-13-Register mitnutzt oder ein separates Register vorsieht, klärt sich voraussichtlich mit dem PPWR-Kennzeichnungs-DA bis 01.01.2028.
- Hersteller und Importeure von Bauprodukten, Spielzeug und Detergenzien: Register erfasst direkt nach den jeweiligen Mutterrechtsakten.
5. Was offen ist
Im Entwurf selbst
- Datum der Annahme (XXX-Marker) — Annahme der Kommission steht aus.
- Erwägungsgrund 27 in eckigen Klammern: Pflicht der Nutzer zur Meldung von Verdachtsfällen an die Kommission und betroffene nationale Behörden. Falls nicht gestrichen, ein scharfes Compliance- Instrument.
- Verhältnis zu EPREL (Energie-Effizienz-Register): keine Doppelverifizierung, technische Anbindung aber offen (Erwägungsgrund 9).
- Gebührenfrage: Semantic Repository ist kostenfrei (Art. 12 Abs. 7), für den Hauptregister-Zugang keine Aussage.
- Sprachregime: mehrsprachige Mindestlabels angekündigt (Art. 12 Abs. 4), Umfang offen.
Im Gesamtgefüge
- Implementing Acts zu Art. 9-12 ESPR (DPP-Format, Datenträger, Identifier, Service-Provider): noch keiner adoptiert, keine kalendermäßige Frist im Mutterrechtsakt.
- Battery Passport-Implementing Act nach Art. 77 BattVO: Frist 18.08.2026, Geltung 18.02.2027
- CRMA-Akte zu Dauermagneten: Delegated Act Art. 29 (Recyclatberechnung) bis 24.05.2026, Implementing Act Art. 28 (Label) bis 24.11.2026.
- Erste produktspezifische ESPR-DAs: Eisen & Stahl 2026, anschließend gestaffelt nach Working Plan 2025-2030.
- CRMA-Änderungsrichtlinie aus dem RESourceEU-Plan (Dezember 2025) erweitert das Magnet-Label und die DPP-Anforderungen; legislatives Verfahren mit ca. 18 Monaten Dauer.