24. Februar 2026
Co-Autor: Sebastian Sievers
Mit der am 11. Februar 2026 beschlossenen Verordnung (EU) 2026/382 hebt die Europäische Union die bisherige Zollbefreiung für Einfuhren in die EU mit einem Sachwert bis zu 150 Euro ab dem 1. Juli 2026 auf. Damit entfällt die bisherige Freigrenze für Waren mit geringem Wert. Ziel der Maßnahme ist eine stärkere Kontrolle des grenzüberschreitenden Online-Handels sowie die Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen.
Der Schritt erfolgt als Reaktion auf den stark wachsenden Direktversandhandel aus Drittstaaten, insbesondere aus Asien. Plattformen wie Temu, Shein und zahlreiche weitere Anbieter verschicken ihre Waren aus Kosten- und Effizienzgründen oftmals unmittelbar ohne Zwischenlagerung innerhalb des Binnenmarktes an den Endverbraucher.
Nach Angaben der Europäischen Kommission hat sich das Volumen dieser Kleinsendungen seit 2022 jährlich verdoppelt. Allein im Jahr 2024 wurden 4,6 Milliarden Pakete in die EU eingeführt, davon rund 91 % aus China. Diese enormen Warenströme sind für Zollbehörden kaum vollständig zu überprüfen und erhöhen zugleich den Wettbewerbsdruck auf europäische Händler, die mit der preislichen und logistischen Schlagkraft bisher zollfreier Kleinsendungen zunehmend konkurrieren müssen.
Für Kleinsendungen mit einem Gesamtwert bis 150 Euro wird ab dem 1. Juli 2026 ein Pauschalzoll in Höhe von 3 Euro pro Warenkategorie erhoben. Diese Regelung gilt zunächst übergangsweise bis zum 1. Juli 2028. Ab 2028 ist die Einführung einer EU-weiten Zolldatenplattform vorgesehen. In diesem Zuge sollen Kleinsendungen regulär in das allgemeine Zollsystem integriert werden.
Zu beachten ist, dass bei einer Sendung, die Waren aus verschiedenen Warenkategorien enthält, für jede dieser Warenkategorien der Pauschalzoll entrichtet werden muss. Bei Produkten derselben Warenkategorie muss der Pauschalzoll folglich nur einmalig pro Sendung entrichtet werden.
Beispiel
Bestellt ein Verbraucher zwei Powerbanks, entsteht lediglich ein Pauschalzoll von 3 Euro, da beide Produkte derselben Warenkategorie zugeordnet sind. Werden hingegen eine Powerbank und ein T-Shirt bestellt, handelt es sich um zwei unterschiedliche Warenkategorien, sodass für diese Sendung 6 Euro Zollgebühr anfallen würden.
Der übergangsweise Pauschalzoll gilt ausschließlich für zwei klar bestimmte Sendungstypen:
Die Kommission prüft zunächst bis zum 1. Oktober 2026 und anschließend monatlich, ob das neue Zollregime zu gezielten Verlagerungen von Versandwegen führt. Wird eine solche Umlenkung festgestellt, etwa, wenn Händler vermehrt auf Versandformen ausweichen, um den Pauschalzoll zu umgehen, wird dieser auf sämtliche Kleinsendungen bis 150 Euro ausgeweitet. Dies würde bedeuten, dass nicht nur Postsendungen bis 150 Euro Warenwert, sondern auch Kurier‑ oder Expresssendungen sowie Einfuhren, die nicht über IOSS abgewickelt werden, zukünftig unter den Pauschalzoll fallen könnten.
Zudem bewertet die Kommission bis 1. Dezember 2027, ob die neue Zolldatenplattform rechtzeitig verfügbar sein wird. Verzögert sich die technische Umsetzung, kann die Übergangsregelung über den 1. Juli 2028 hinaus verlängert werden.
Mit der neuen Zollregelung für Einfuhren bis 150 Euro schafft die EU ein einheitlicheres und transparenteres Zollregime für Kleinsendungen und reagiert auf die stark gestiegene Zahl an Direktversandmodellen aus Drittstaaten. Ziel ist es, Kontrolllücken zu schließen, faire Wettbewerbsbedingungen herzustellen sowie den EU-Einzelhandel, dessen Beschäftigte und Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Ob diese Ziele tatsächlich erreicht werden, bleibt offen. Zwar verteuern sich Bestellungen, doch viele Produkte aus Asien bleiben trotz zusätzlicher Abgaben preislich attraktiv. Ein deutlicher Rückgang der Bestellzahlen bei Online‑Händlern außerhalb der EU ist daher nicht zwingend zu erwarten.
Der langfristige Erfolg der Reform mag auch maßgeblich davon abhängen, wie effizient die geplante EU Zolldatenplattform ab 2028 wirkt und ob die neuen digitalen Verfahren eine umfassende, risikobasierte Kontrolle der Massensendungen ermöglichen. Erst mit dieser Infrastruktur dürfte sich zeigen, ob die Maßnahmen den europäischen Markt strukturell stabilisieren und die angestrebte Entlastung für EU Händler tatsächlich eintreten wird.
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