Der massive Datendiebstahl beim IT-Sicherheitsanbieter SonicWall zeigt, wie verwundbar selbst Unternehmen sind, die Spezialisten im Bereich Cybersecurity sind.
Dieser Fall ist ideal geeignet, um als Unternehmen anhand dieses Sicherheitsvorfalls in der Lieferkette zu prüfen: Wo bestehen bei meinem Unternehmen noch kritische Lücken? Habe ich als Führungskräfte alles Erforderliche getan, um die neue persönliche Haftung unter der NIS-2-Richtlinie zu vermeiden?
Der Hintergrund: Ein Lieferketten-Vorfall wird zum Management-Testfall
SonicWall stellt Firewalls her – digitale Schutzwälle für Unternehmensnetzwerke. Im Oktober 2025 wurde bekannt: Cyberkriminelle haben alle Cloud-gespeicherten Sicherheits-Einstellungen von Kunden von SonicWall gestohlen. Diese Daten zu den Einstellungen sind wie Baupläne der gesamten IT-Sicherheit eines Unternehmens – sie zeigen Angreifern genau, wo sie angreifen können. Ein extremes Risiko für alle betroffenen Unternehmen.
Warum der Vorfall für JEDE Geschäftsleitung relevant ist
Dieser Vorfall zeigt: Ein Problem bei einem Dienstleister kann schnell zum Sicherheitsvorfall bei den Kunden eines Dienstleisters und damit potenziell ein Haftungsfall für die Geschäftsleitung des Kunden werden. Denn die neue NIS-2-Richtlinie macht Cybersicherheit zur Chefsache – mit persönlicher Haftung für die Geschäftsleitung.
Wir analysieren den Fall in drei Phasen: Was hätte VOR, WÄHREND und NACH dem Vorfall getan werden müssen?
Vom IT-Problem zur strategischen Managementaufgabe
Die NIS-2-Richtlinie ist ein neues EU-Cybersicherheitsgesetz, das kritische Branchen besser schützen soll. In Deutschland befindet sich das Umsetzungsgesetz gerade in der Vorbereitung und soll ab Ende 2025/Anfang 2026 gelten.
Der entscheidende Punkt: § 38 BSIG-E macht die Geschäftsleitung persönlich verantwortlich. Sie muss Cybersicherheits-Maßnahmen nicht nur genehmigen, sondern aktiv überwachen und steuern. Cybersicherheit wird damit zur Chefsache und damit gerade nicht vollständig delegierbar an die IT-Abteilung.
Die Kernanalyse: Was die NIS-2-Pflichten in einem Fall wie bei SonicWall verlangen
Was bedeutet das konkret? Wir zeigen am SonicWall-Fall, wo Haftungsrisiken für betroffene Geschäftsleitungen entstehen können: