Autor

Timo Stellpflug

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3. Juli 2023

Drohnenstrategie 2.0 – Ein Flug in die Zukunft

  • Briefing

In der Ende November 2022 veröffentlichten europäischen Drohnenstrategie 2.0 beschreibt die Europäische Kommission ihre Vision für die Zukunft des europäischen Drohnenmarktes. Die unbemannten Fluggeräte sollen bspw. die bestehende Verkehrsinfrastruktur entlasten und bei Notfällen Medikamente schnell zu Patienten bringen. Zudem sollen sie zur Auslieferung von Waren und zum Personentransport genutzt werden. Timo Stellpflug, Partner und Leiter des Praxisbereichs Aerospace & Defence bei Taylor Wessing Deutschland, fasst die wesentlichen Aspekte des Vorschlags der Kommission zusammen.

Der kommerzielle Drohnenbetrieb soll in Zukunft in urbanen und ländlichen Regionen elementare Aufgaben übernehmen. Ob bei Vermessungen, Lieferungen, bei der Überwachung von Umwelt und Ökosystemen oder als Flugtaxis – diese und viele andere Drohnendienste können durch hochentwickelte Drohnen bald zum Alltag in Europa gehören. Die Europäische Kommission geht davon aus, dass der Drohnenmarkt in der Europäischen Union bis 2030 ein Volumen von EUR 14,5 Mrd. erreichen und 145.000 Arbeitsplätze schaffen kann.

Die Drohnenstrategie 2.0 (vollständiger Titel: Drohnenstrategie 2.0 für ein intelligentes, nachhaltiges Ökosystem für unbemannte Luftfahrzeuge in Europa) enthält eine Liste von 19 operativen, technischen und finanziellen Leitinitiativen. Ziel ist es ein geeignetes rechtliches und kommerzielles Umfeld für den Luftraum und den Markt für Drohnen und dessen Entwicklung zu schaffen. Insbesondere sieht die Strategie vor, dass die folgenden Dienste bis 2030 in Europa standardmäßig eingesetzt werden:

  • Notfalldienste, Kartierung, Bildgebung, Inspektion und Überwachung durch zivile Drohnen sowie dringende Lieferungen von Kleinsendungen wie biologischen Proben oder Arzneimitteln.
  • Dienste der innovativen Luftmobilität, wie Flugtaxis, die regelmäßige Personenbeförderung anbieten, wobei zunächst noch Luftfahrzeuge eingesetzt werden, die Pilotinnen oder Piloten an Bord haben. Letztlich wird jedoch eine vollständige Automatisierung des Flugbetriebs angestrebt.

Die Leitinitiativen betreffen unter anderem neue Anforderungen an Piloten von Drohnen, Förderprogramme für die Forschung, Cybersicherheit und logistische Anforderungen wie Ladestationen und Flughäfen. Durch die Schaffung eines Zertifizierungssystems (European Trusted Drone Label) soll die Sicherheit und Flugtüchtigkeit von Drohnen gewährleistet werden:

Übersicht über beabsichtigte Leitinitiativen und Maßnahmen der EU Kommission

Leitinitiativen zum weiteren Ausbau des europäischen Marktes für Drohnendienste

  • Erlass von Änderungen betreffend die standardisierten europäischen Luftverkehrsregeln und die Verordnung über Flugverkehrsmanagement/Flugsicherungsdienste, um den Drohnenbetrieb und den bemannten eVTOL-Betrieb sicher zu integrieren,
  • Förderung einer koordinierten Forschung zu integrierten Kommunikations-, Navigations- und Überwachungstechnologien,
  • Verabschiedung neuer europäischer Standardszenarien für den Betrieb in der Luft mit geringem bis mittlerem Risiko,
  • Erlass von Vorschriften für die Drohnenbetriebskategorie „zulassungspflichtig“ zur Ersterteilung und Verlängerung von Lufttüchtigkeitszeugnissen für zulassungspflichtige Drohnen sowie für die betrieblichen Anforderungen, die für bemannte VTOL-fähige Luftfahrzeuge gelten,
  • Erlass von Vorschriften für die Konstruktion und den Betrieb von Vertiports im Anwendungsbereich der EASA-Grundverordnung,
  • Entwicklung von ausgewogenen wirtschaftlichen und finanziellen Anforderungen für die Erteilung von Lizenzen für Drohnenbetreiber,
  • Unterstützung bei der Finanzierung der Einrichtung einer Online-Plattform zur nachhaltigen Umsetzung der IAM durch Behörden, Städte, Industrie und Interessenträger,
  • Erlass von Ausbildungs- und Kompetenzanforderungen für Fernpilotinnen und Fernpiloten sowie von Pilotinnen und Piloten von VTOL-Luftfahrzeugen.

Maßnahmen zur Stärkung der Fähigkeiten und Synergien der europäischen Zivil-, Sicherheits- und Verteidigungsindustrie

  • Bereitstellung von Mitteln für Forschung und Innovation im Bereich Drohnen und deren Integration in den Luftraum,
  • Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen bei bestehenden EU-Instrumenten und EIB-Darlehen zur Unterstützung eines neuen Vorzeigeprojekts für „Drohnentechnologien“,
  • Prüfung möglicher Änderungen des bestehenden Rahmens für Finanzmittel/Finanzierung zur Gewährleistung eines kohärenten Ansatzes zur Unterstützung von Forschung und Innovation mit doppeltem Verwendungszweck zur Stärkung der Synergien zwischen zivilen und Verteidigungsinstrumente,
  • Entwicklung eines strategischen Drohnen-Technologiefahrplans mit dem Ziel zu erkennen, in welchen Bereichen vorrangig Forschung und Innovation gefördert, bestehende strategische Abhängigkeiten verringert und das Entstehen neuer Abhängigkeiten verhindert werden müssen,
  • Koordinierung eines gemeinsamen Ansatzes mit anderen einschlägigen EU-Akteuren damit ausreichende Funkfrequenzen für den Drohnenbetrieb bereitstehen,
  • Einrichtung eines unionsweiten Netzes für zivil-militärische Drohnen-Testzentren, um den Austausch zwischen dem zivilen und dem Verteidigungssektor zu erleichtern,
  • Motivation aller einschlägigen Akteure, die Zertifizierungsanforderungen für zivile und militärische Anwendungen unter Berücksichtigung militärischer Besonderheiten und bestehender militärischer Zertifizierungsstandards weiter an die von der EASA festgelegten Anforderungen anzugleichen,
  • Verabschiedung neuer Standardszenarien für den zivilen Betrieb, die entsprechende militärische Nutzungsfälle erleichtern könnten,
  • Erlass eines Pakets zur Drohnenabwehr,
  • Erlass einer Änderung der Luftsicherheitsvorschriften, um sicherzustellen, dass Luftfahrtbehörden und Flughäfen ihre Resilienz in Bezug auf die von Drohnen ausgehenden Risiken erhöhen,
  • Festlegung von Kriterien für ein freiwilliges Siegel „European Trusted Drone“

Ein EU-Rechtsrahmen für den Einsatz von Drohnen existiert seit 2018. Mitte Januar 2023 ist zudem das U-Space-Package der Europäischen Kommission in Kraft getreten. Mit der Drohnenstrategie 2.0 möchte die Kommission die bestehenden Regeln weiter ergänzen und teils vereinfachen.

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