Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet deutsche Unternehmen (ab 3000 Mitarbeitern im Inland) ab dem Jahr 2023 menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihrem eigenen Geschäftsbereich und in ihren Lieferketten einzuhalten. Tun sie das nicht, können Bußgelder gegen sie verhängt werden.
Welche Herausforderungen stecken hinter der Umsetzung des neuen Gesetzes? Und inwiefern hilft es, die Nachhaltigkeitsziele in punkto Ökologie und Menschenrechte zu erreichen? Darüber sprechen Lia Polotzek, Leiterin des Referats für Wirtschaft und Finanzen beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), und Sebastian Rünz, Anwalt bei Taylor Wessing und zertifizierter CSR-Manager, in der ersten Folge des Podcasts „Jetzt erst Recht“.