Zur Bekämpfung des Coronavirus wurden in Deutschland zahlreiche Maßnahmen durch die zuständigen Behörden angeordnet werden. Es ist unklar, wie lange die Maßnahmen gelten und welche Maßnahmen zukünftig angeordnet werden. Denkbar ist für das gesamte Jahr 2020 insbesondere, dass auch nach erfolgten Lockerungen immer wieder auch strengere Maßnahmen angeordnet werden. Rechtsgrundlage behördlicher Anordnungen ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes. Das Gesetz enthält verschiedene Befugnisse zur Überwachung, Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. Besondere Bekanntheit hat dabei § 28 IfSG erlangt, welcher die zuständige Behörde ermächtigt „die notwendigen Schutzmaßnahmen“ zur Verhinderung der Verbreitung übertragbar Krankheiten anzuordnen.
Der Deutsche Bundestag hat zwischenzeitlich das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ beschlossen, welches am 28. bzw. 30. März 2020 in Kraft getreten ist. Ziel des Gesetzes ist es, dem Bundesministerium für Gesundheit bei epidemischen Lagen von nationaler Tragweite, wie der Covid-19 Pandemie, erweiterte Befugnisse zu verschaffen. Der Bundestag kann zukünftig das Vorliegen einer solchen Lage feststellen. Trifft der Bundestag diese Feststellung, hat das Bundesministerium die Befugnis, Anordnungen hinsichtlich der Einreise nach Deutschland zu erlassen. Weiter können Verordnung Maßnahmen zur Grundversorgung mit Arzneimitteln, Gegenständen der persönlichen Schutzausrüstung und Produkten zur Desinfektion sowie zur Stärkung der personellen Ressourcen im Gesundheitswesen zu treffen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Dokument: FAQ Wie geht es weiter – mögliche behördliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus
Wir haben für Sie umfassende Informationen und Handlungsempfehlungen zu zahlreichen rechtlichen Implikationen im Kontext der Coronavirus-Pandemie zusammengestellt: Coronavirus - Antworten zu rechtlichen Implikationen