18. April 2024 | 1:02:34 h.
Viele Unternehmen sind gerade mittendrin, ihren LkSG-Bericht für 2023 zu erstellen, um ihn bis zum 31. Mai 2024 abgeben zu können. Auf Grund des Entwurfs des CSR-RUG wird diese Frist voraussichtlich sogar verlängert werden. Dennoch ist es sinnvoll, den Bericht zumindest für sich selbst zu finalisieren. In unserem Webinar besprechen die beiden Experten Dr. Martin Rothermel und Sebastian Rünz, LL.M., von Taylor Wessing, was bei der Berichterstellung zu beachten ist: Was und wie viel schreibe ich wo? Verkürzter oder vollständiger Bericht? Wo bestehen Stolperfallen? Welche Formulierungen sind gefährlich? Welche Risiken / Verletzungen soll ich darstellen?
So sollen Berichtsverantwortliche, Menschenrechtsbeauftragte und andere Unternehmensvertreter bei finalen Anpassungen am Bericht unterstützt werden. Daneben geben wir auch einen Überblick über „best practices“ und „worst practices“ und geben zudem einen Ausblick auf die Berichterstellung nach anderen europäischen Regelungen, wie der CSRD und ihre Auswirkungen auf den LkSG-Bericht.
von mehreren Autoren
In unserem Webinar sprechen wir über die neue Handreichung zum Beschwerdeverfahren unter dem Lieferkettengesetz
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