Gemäß der Empfehlung in Ziffer D.12 des DCGK soll der Aufsichtsrat regelmäßig überprüfen, wie wirksam er seine Aufgaben erfüllt.
Diese Aufgaben unterliegen einem stetigen Wandel durch neue Anforderungen und insbesondere die Regelsetzung auf nationaler und europäischer Ebene.
Damit Sie sichergehen können, dass Ihr Gremium allen einschlägigen rechtlichen Vorgaben pflichtgemäß Rechnung trägt und bei der Organisation und Ausführung seiner Arbeit stets auf der Höhe der Zeit ist, haben unsere Experten im Bereich Corporate Governance ein breites Leistungsangebot für Sie definiert, auf das Ihr Unternehmen im Rahmen der turnusgemäßen Überprüfungen zurückgreifen kann.
Standortbestimmung
Dokumentenbasierte Auswertung
- Rechtliche Vorgaben für die Gremienstruktur und Ablauforganisation und selbst bestimmte Anforderungen, zum Beispiel betreffend
- die Ziele für die Zusammensetzung,
- das Diversitätskonzept und
- das Kompetenzprofil, inklusive Abgleich mit den tatsächlichen Anforderungen bedingt durch die Geschäftstätigkeit und Lage der Gesellschaft sowie ihr Umfeld (Peer-Vergleich)
- Analyse der Regelungen zur Arbeitsweise der Gremien, insbesondere auch im Hinblick auf die Möglichkeiten zur Digitalisierung der Gremienarbeit
- Bestandsaufnahme der Ressourcen und der für die Aufgabenwahrnehmung unternehmensseitig zur Verfügung gestellten Ausstattung
Rückschau auf die bisherige Gremienarbeit
- Auswertung in Bezug auf Frequenz und Intensität der Gremienarbeit, auch anhand von geeigneten KPIs
- Erfahrungswerte aus früheren Überprüfungen
Fragebogenbasierte Auswertung
- Auftaktgespräch mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden hinsichtlich möglicher Themenkreise und Auswahl der Fragen
- IT-gestützte Erhebung eines Stimmungsbilds
Interviewbasierte Auswertung
- Durchführung von Einzelinterviews mit sämtlichen Aufsichtsratsmitgliedern
- und gegebenenfalls Vorstandsmitgliedern (360°-Review)
Handlungsempfehlungen
Bericht
- Zusammenfassung der Ergebnisse von Umfragen und Interviews auf anonymisierter Basis (Protokolle und Mitschriften nur an die einzelnen Gesprächspartner für persönliche Dokumentationszwecke)
- Bewertung und rechtliche Einschätzung zur Wirksamkeit der Aufgabenerfüllung
- Gegebenenfalls Ableitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Effizienz und Effektivität der Aufsichtsratsarbeit, einschließlich konkreter rechtlicher Umsetzungsmaßnahmen und Möglichkeiten zur Nachverfolgung
Selbstevaluation
- Bei Erörterung der Ergebnisse und Handlungsempfehlungen im Plenum, zum Beispiel im Rahmen einer Sitzung, Moderation der Diskussionsbeiträge
- Erläuterung der Umsetzungsmaßnahmen und ihrer voraussichtlichen Wirkungen
- Zusammenfassung der vereinbarten Maßnahmen und nächsten Schritte zur Dokumentation im Protokoll und Nachverfolgung bis zur nächsten turnusmäßigen Überprüfung
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